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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung

Dürfen Rentner hinzuverdienen?

Wie viel darf ich zu meiner Altersrente dazuverdienen? Erst hieß es, 355 Euro sind möglich, jetzt heißt es, dass 400 Euro erlaubt sind. Einige Bekannte sagen, dass man gar nicht nebenbei arbeiten darf, andere Bekannte sagen, dass ein Verdienst als Rentner unbegrenzt möglich ist. Bitte klären Sie mich auf.

Bei Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor der eigentlichen (Regel-)Altersgrenze sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Ab diesem Zeitpunkt gelten hingegen keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, unabhängig davon, welche Altersrente Sie beziehen. Allerdings können Nebenjobs Einfluss auf die Krankenversicherung und die Steuer sowie auf andere Sozialleistungen wie Wohngeld oder eine Hinterbliebenenrente haben. Sind Sie vor 1947 geboren, erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit 65. Sind Sie später geboren, verschiebt sich die Regelaltersgrenze nach hinten.

Vor der Regelaltersgrenze gilt für alle Altersrenten seit Januar 2008 eine Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro brutto monatlich. Diese entspricht damit der Minijob-Grenze. Bis zu diesem Betrag ist ein „rentenunschädlicher“ Nebenjob möglich. Zweimal im Jahr, etwa wegen Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld, darf die Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten überschritten werden. In diesen Monaten dürfen Rentner 800 Euro brutto hinzuverdienen.

Übersteigt der Nebenverdienst 400 Euro, prüft der Rentenversicherungsträger, ob Anspruch auf eine Teilrente besteht. Diese kann im Umfang von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente gezahlt werden. Es gilt: Je höher der Hinzuverdienst, desto geringer der Teilrentenanteil.

Die Hinzuverdienstgrenzen für die anteiligen Renten werden individuell berechnet. Sie ergeben sich aus dem Verdienst der letzten drei Jahre vor der Rente. Hier gilt: Je höher der Verdienst vor dem ursprünglichen Rentenbeginn, desto höher der zulässige Hinzuverdienst als Rentner. Wer vor Rentenbeginn rund 30 000 Euro jährlich verdient hat, kann im Westen rund 1415 Euro monatlich zu einer halben Teilrente dazuverdienen. Bei 15 000 Euro Jahreseinkommen vor Rentenbeginn sind bei einer Zwei-Drittel-Altersrente rund 485 Euro Nebenverdienst erlaubt. Rentner können ihre individuell errechneten Hinzuverdienstgrenzen der Anlage 19 des Rentenbescheides entnehmen.

Werden sämtliche Verdienstgrenzen überschritten, besteht kein Rentenanspruch mehr. Zum Schutz vor Rückforderungen überzahlter Rentenbeträge für die Vergangenheit sollten Rentner vor einer Beschäftigungsaufnahme daher ihren Rentenversicherungsträger kontaktieren. Auch sollten sie alle anderen Zahlstellen über ihre beabsichtigte Tätigkeit in Kenntnis setzen. Nicht nur bei Altersrenten, sondern auch bei Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes gibt es bestimmte Hinzuverdienstregelungen. Foto: Thilo Rückeis

an Stefan Braatz

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