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RECHTS Frage: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Automatisch mehr Betriebsrente?

Ich beziehe seit acht Jahren eine Betriebsrente. Sie wurde noch nie erhöht. Ist das zulässig?

Wahrscheinlich nicht. Leider sind Sie keine Ausnahme. Betriebsrenten aus so- genannten Direktzusagen, die Arbeitgeber für frühere Mitarbeiter aus eigenen Mitteln aufbringen, bleiben oft jahrelang auf gleichem Niveau.

Nach dem Gesetz müssen Arbeitgeber alle drei Jahre die Anpassung einer laufenden Betriebsrente prüfen. „Prüfen" heißt noch nicht, dass die Firmen die Betriebsrenten erhöhen müssen. Sie sollen darüber „nach billigem Ermessen" entscheiden. Dabei spielt ihre wirtschaftliche Lage eine bedeutende Rolle. Wird diese als zu schlecht angesehen, unterbleibt die Erhöhung. Darüber müssen Betriebe ihre Rentner nicht einmal unaufgefordert informieren.

Wer das nicht hinnehmen will, muss aktiv werden. Dazu gehört, manchmal mehrere Briefe an die ehemalige Firma zu schreiben und nachzufragen. Lehnt das Unternehmen eine Erhöhung weiter ab, muss der Betriebsrentner der Ablehnung innerhalb von drei Monaten widersprechen. Reagiert die Firma nicht oder geht sie nicht auf den Widerspruch ein, bleibt dem Rentner nur der Gang vor das Arbeitsgericht.

Vor Gericht ist ein Unternehmen gezwungen, dezidiert zu begründen und mit Zahlen zu belegen, warum es nicht möglich ist, die Betriebsrente zu erhöhen. Stellt sich heraus, dass die wirtschaftliche Lage besser war als vorgegeben, muss die Firma doch mehr zahlen. Betriebsrenten müssen jedoch nicht stärker angehoben werden, als die Löhne vergleichbarer Arbeitnehmer im selben Zeitraum gestiegen sind.

Wagt ein Betroffener den Klageweg nicht, kann er auf den nächsten Erhöhungstermin in drei Jahren warten. Geht die Sache dann doch noch vor Gericht, werden die Richter aber auch prüfen, ob es berechtigt war, die Rente drei Jahre zuvor nicht zu erhöhen. Dies hat sich der Rentner mit seinem damaligen Widerspruch gesichert. Wer nicht widersprochen hatte, hat später meist keine Chance mehr auf eine Nachzahlung.

Wer eine Betriebsrente nach der endgültigen Insolvenz seines früheren Arbeitgebers vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bezieht, hat nur selten ein Recht auf Anpassung seiner Rente. Das gilt nämlich nur, wenn ihm in seinem Versorgungsvertrag eine bestimmte regelmäßige Erhöhung fest zugesagt wurde. Solche Verträge gibt es nur in Ausnahmefällen. In allen anderen Fällen bleibt die Höhe der Zahlung immer gleich.

Beim Verkauf einer Firma muss der neue Eigentümer die Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung übrigens so stellen, als sei die bisherige Betriebsrente fortgesetzt worden. Das hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich bestätigt (Az: 3 AZR 191/06). Dazu gehört, regelmäßig zu prüfen, ob ausgezahlte Renten erhöht werden müssen. Foto: promo

an Susanne Meunier

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