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RECHTS Frage: an Ulrich Theil Deutsche Rentenversicherung Bund

Mit 60 in Rente – ohne Abschläge?

Ich bin Jahrgang 1950 und würde 2010 gern ohne Abschläge nach 45 Jahren in Rente gehen. Meine bisherige Info war, dass ich zwar mit 60 in Rente gehen kann, aber mit 18 Prozent Abschlag! Nun soll es eine Entscheidung geben, dass man mit 60 nach 45 Berufsjahren ohne Abschläge in Rente gehen kann. Ist das richtig?

Sie können im Jahr 2010 mit 60 in Rente gehen, wenn Sie zum Beispiel alle Voraussetzungen für die Frauenaltersrente erfüllen. Für diese Rentenart müssen Sie das 60. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 15 Jahren erfüllt haben. Zudem müssen Sie nach Ihrem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre rentenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Zu beachten ist jedoch, dass Sie bei einem Rentenbeginn zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also mit 60 Jahren, tatsächlich dauerhafte Rentenabschläge von 18 Prozent hinnehmen müssen. Dafür bekommen Sie die Rente fünf Jahre früher ausgezahlt. Die Rentenabschläge sind unabhängig davon, ob Sie 2010 vielleicht bereits 45 Berufsjahre zurückgelegt haben. Denn die Abschläge orientieren sich am Lebensalter beziehungsweise am Geburtsjahr zu Rentenbeginn. Insoweit ist die Ihnen vorliegende Information, die Rente wäre mit 60 Jahren und mit 18 Prozent Abschlägen möglich, zutreffend.

„45er-Regelungen“ gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung in verschiedenen Ausprägungen: So gibt es ab dem Jahr 2012 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese steht im Zusammenhang mit der jüngsten Heraufsetzung des Rentenalters von 65 auf 67. Diese Altersrente kann – abschlagfrei – bekommen, wer 65 ist und 45 Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt hat. Hierzu zählen auch Zeiten der Kindererziehung, nicht aber Zeiten, in denen Pflichtbeiträge für Leistungen der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wurden.

Zudem existiert weiterhin eine Vertrauensschutzregelung, die im Zusammenhang mit der bereits 1997 in Kraft getretenen stufenweisen Anhebung des Rentenalters von 60 auf 65 Jahre steht. Danach können Versicherte abschlagfrei in Rente gehen (auch in die Altersrente für Frauen), wenn sie vor 1942 geboren sind und 45 Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt haben. Diese Regelung greift heute in der Praxis aber regelmäßig nicht mehr. Im November 2008 hat das Bundesverfassungsgericht hierzu übrigens festgestellt, dass Versicherte, die unter diese Regelung fallen, beim Bezug einer Altersrente gesetzlich begünstigt werden dürften. Gleichzeitig stellten die Richter fest, dass eine Kürzung der Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitsgrundsatz verletze. Vielleicht ist das die „Entscheidung“, von der Sie gehört haben. Daneben wird in der Politik immer wieder über eine generell ungekürzte Rente für Personen diskutiert, die 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Geltendes Recht ist dies jedoch nicht. Foto: Mike Wolff

an Ulrich Theil

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