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RECHTS Frage: an Ulrich Theil Deutsche Rentenversicherung Bund

Können Rentner ins Ausland gehen?

Ich werde demnächst Rentner und möchte im Ruhestand dann meine Rente dort genießen, wo ich bisher nur Urlaub machen konnte, in Spanien. Was muss ich dabei beachten und habe ich Kürzungen zu befürchten?

Ob Spanien, Neuseeland oder Kalifornien: Die gesetzliche Rente wird im Regelfall dorthin überwiesen, wo sich der Rentenempfänger aufhält. Immerhin rund 1,5 Millionen Renten überweist die Deutsche Rentenversicherung in weit über 100 verschiedene Staaten. In welcher Höhe sie gezahlt werden, hängt aber entscheidend davon ab, ob der Auslandsaufenthalt vorübergehend oder dauerhaft ist.

Bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland – zum Beispiel bei einem mehrmonatigem Besuch oder Urlaub – wird ohne Einschränkungen weitergezahlt. Bei einer dauerhaften Verlagerung des Wohnsitzes beziehungsweise Lebensmittelpunktes ins Ausland, kann der Rentenanspruch, insbesondere aber die Höhe der Rente möglicherweise eingeschränkt werden. Die Höhe einer Rente bei Auslandsaufenthalten hängt von der Art der Beitragszeiten, der Staatsangehörigkeit und eventuell auch von dem Staat ab, in dem der Rentner sich aufhält.

Angehörige der EU/EWR-Staaten und der Schweiz, inklusive ihrer Hinterbliebenen, sowie Angehörige von Vertragsstaaten erhalten ihre Rente grundsätzlich ungekürzt ins Ausland gezahlt. Grundsätzlich ergeben sich bei Umzügen innerhalb der EU keinerlei Nachteile. Das bedeutet, die Rente wird wie bei einem Aufenthalt in Deutschland weitergezahlt.

Einschränkungen kann es allerdings in zwei Fällen geben. Fall eins: Ihre Rente enthält auch Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz (Beschäftigungszeiten von Vertriebenen oder Spätaussiedlern in den ehemaligen Ostblockstaaten) oder bestimmte ausländische Beitragszeiten. Fall zwei: Sie erhalten eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Je nachdem, wo man sich im Ausland aufhält, kann die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein, wenn der Rentner dauerhaft ins Ausland zieht. Das ist der Fall, wenn die Rente nicht allein aufgrund des Gesundheitszustandes gezahlt wird, sondern auch wegen der Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt (Arbeitsmarktrenten).

Während des Auslandsaufenthalts kann die Rente wahlweise auf ein eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auf ein eigenes Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland überwiesen werden. Unabhängig davon, wohin die Altersbezüge überwiesen werden, prüft der Rentenversicherungsträger einmal jährlich, ob der Empfänger noch lebt und die Rente weiter gezahlt werden kann.

Wegen der unterschiedlichen Auswirkungen sollte sich jeder mit Auswanderungsplänen rechtzeitig bei seinem Rentenversicherungsträger erkundigen. Zudem sollte man auch seine neue Bankverbindung im Ausland frühzeitig bekannt geben. Nehmen Sie zudem Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf. Foto: Mike Wolff

an Ulrich Theil

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