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RECHTS Frage: Bringt ein Umzug mehr Rente?

Ulrich Theil von der Deutsche Rentenversicherung Bund antwortet.

Ich beziehe eine Altersrente. Welchen Einfluss hat es auf meine Rentenhöhe, wenn ich meinen Wohnsitz in die neuen Bundesländer verlege?

Auf Ihre individuelle Altersrente hat ein Umzug von den alten in die neuen Bundesländer in der Regel keinen Einfluss. Das gilt bei einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung auch für den zusätzlich zur Rente gezahlten Beitragszuschuss zur Krankenversicherung. Für anerkannte Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler aus den früheren sozialistischen Staaten Ost- und Südosteuropas sowie für die Berechtigten nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen vom 9. Oktober 1975 gelten allerdings besondere Regeln. Betroffene sollten sich bei ihrem Rentenversicherungsträger rechtzeitig über die möglichen Auswirkungen informieren.

Aufpassen müssen Sie auch, wenn neben der eigenen Altersrente auch noch eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Bei diesen Renten findet nämlich eine Einkommensanrechnung statt. Dadurch sind Änderungen des Zahlbetrages möglich.

Bei allen Hinterbliebenenrenten wird eigenes Einkommen angerechnet, wenn es einen gesetzlich festgelegten Freibetrag übersteigt. Dieser beträgt in den alten Bundesländern monatlich 701,18 Euro (ab dem 1. Juli 718,08 Euro) und in den neuen Ländern monatlich 616,18 Euro (ab dem 1. Juli 637,03 Euro). Welcher Freibetrag anzuwenden ist, richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort. Angerechnet werden 40 Prozent des den Freibetrag überschreitenden Einkommens. Wegen des niedrigeren Freibetrags in den neuen Ländern kann es bei einem Umzug dorthin gegebenenfalls zu einem niedrigeren Zahlbetrag der Witwen- oder Witwerrente kommen. Die Altersrente bleibt unverändert.

Das anzurechnende Einkommen ist ziemlich umfassend. Dazu gehört nicht nur die eigene Altersrente, sondern auch Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietungen und Verpachtungen. Betriebs- und Unfallrenten und Renten aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen gehören unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zum anzurechnenden Einkommen. Die Einkommensanrechnung ist recht kompliziert. Da werden zum Beispiel Bruttobeträge in einem pauschalierten Verfahren in Nettoeinkommen umgerechnet. Allen Rentenbeziehern rate ich daher, sich vor einer Wohnsitzverlagerung bei ihrem Rentenversicherungsträger zu informieren.

Verlegt ein Rentner seinen Wohnsitz von den neuen in die alten Bundesländer, bleibt auch hier die bisherige Rentenhöhe unverändert. Das gilt auch für den Zuschuss zu einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung. Wird eine Rente wegen Todes gezahlt, sind auch hier nach dem vorherigen Schema Änderungen durch die Einkommensanrechnung möglich. Es gelten mit dem Umzug die höheren Freibeträge der alten Bundesländer. Damit kann es zu einer Erhöhung des Zahlbetrages kommen.

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