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RECHTS Frage: Können Frauen mit 60 in Rente?

Gibt es für Frauen immer noch eine spezielle Altersrente? Eine Rechtsfrage an Stefan Braatz, Deutsche Rentenversicherung Bund

Mir ist in Erinnerung, dass es früher für Frauen eine spezielle Altersrente gegeben hat. Nun hat man mir im Bekanntenkreis gesagt, diese wäre weggefallen. Bitte klären Sie mich auf, was richtig ist.

Sie können weiterhin die Altersrente für Frauen von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, es gibt sie noch. Selbst durch das neue Rentenrecht, die Regelungen zur „Rente mit 67“, haben sich hier keine Änderungen ergeben.

Die Altersrente für Frauen ist allerdings weiterhin ein „Auslaufmodell“, denn sie kann nur noch von Frauen der Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1951 beansprucht werden. Ab dem Jahrgang 1952 ist es nicht mehr möglich, diese vorgezogene Rentenart zu beziehen. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; sie ist ebenfalls auf die Geburtsjahrgänge bis 1951 begrenzt.

Die Altersrente für Frauen können Sie unter folgenden speziellen Voraussetzungen bekommen: Sie müssen vor dem 1. Januar 1952 geboren und mindestens 60 Jahre alt sein. Nach Vollendung Ihres 40. Lebensjahres müssen Sie für mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Diese zehn Jahre brauchen nicht zusammenhängend zu liegen; es reicht aus, wenn insgesamt wenigstens 121 Pflichtbeitragsmonate zur Rentenversicherung zusammenkommen.

Zudem müssen Sie die Wartezeit, also eine Mindestversicherungszeit, von insgesamt 15 Jahren erfüllen. Hierbei zählen unter anderem Pflichtbeiträge einschließlich der Kindererziehungszeiten mit, freiwillige Beiträge sowie Wartezeitmonate aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich. Auch die 15 Jahre brauchen nicht ununterbrochen zu liegen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen müssen.

Zwei Dinge sind außerdem noch wichtig: Zum einen ist der Bezug einer „vorgezogenen“ Altersrente in der Regel nur noch mit Rentenabschlägen möglich. Diese betragen 0,3 Prozent für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns, höchstens jedoch 18 Prozent.

Wenn Ihre Regelaltersgrenze zum Beispiel bei 65 Jahren liegt, Sie die Rente aber bereits mit 60 Jahren beziehen möchten, müssen Sie einen Rentenabschlag von 18 Prozent in Kauf nehmen. Gehen Sie mit 63 in Rente, ist der Abschlag 7,2 Prozent.

Zum anderen müssen Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Bei allen Altersrenten vor der Regelaltersgrenze ist ein Hinzuverdienst nur im Umfang von höchstens 400 Euro brutto im Monat zulässig. Zweimal im Jahr allerdings dürfen Sie diese Grenze bis zum doppelten Betrag überschreiten. Sie dürfen in diesen Monaten also 800 Euro verdienen. Hiermit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass auch bei Nebentätigkeiten gegebenenfalls Weihnachts- und Urlaubsgeld gezahlt wird oder Überstunden anfallen können.

an Stefan Braatz

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