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© Kai-Uwe Heinrich tsp

Rechts-Frage: Können wir in Las Vegas heiraten?

Eine Frage an Katharina Kraft-Rudel, Fachanwältin für Familienrecht.

Mein Freund und ich wollen Ferien in Las Vegas machen und dort heiraten. Ist die Ehe auch in Deutschland gültig oder müssen wir hier noch einmal zum Standesamt?

In Las Vegas können Sie sowohl standesamtlich als auch religiös in einer „wedding chapel“, einer Hochzeitskapelle, heiraten. Beide Formen der Eheschließung gelten nach dem Recht von Nevada als gültige Heirat. Das ist das entscheidende Kriterium für Ihre Frage. Wenn Sie das Ortsrecht in Nevada einhalten, wird Ihre Ehe von den deutschen Behörden akzeptiert. Im Ergebnis muss somit das Standesamt Ihre dortige kirchliche Trauung als rechtswirksame Eheschließung anerkennen, obwohl in Deutschland die kirchliche Trauung eigentlich keine gültige Form der Eheschließung darstellt.

Nach dem Ortsrecht von Nevada reicht es aus, dass die Verlobten beim county clerk eine „marriage license“ (Heiratslizenz) beantragen und die Trauung vor einem Richter, einem Standesbeamten oder einem hierzu ermächtigten Geistlichen und mindestens einem Zeugen vornehmen. Die Eheleute erhalten anschließend eine vorläufige Heiratsurkunde, die sie zum Zwecke der Registrierung bei der zuständigen Behörde in Nevada abgeben müssen. Die Ehe ist dann ohne weitere Registrierung auch in Deutschland gültig.

Damit aber hier ein Familienbuch angelegt und die Ehe gegenüber deutschen Behörden nachgewiesen werden kann, muss die amerikanische Heiratsurkunde (marriage certificate) legalisiert werden. Dazu erstellt die amerikanische Behörde einen Vermerk über die erfolgte Registrierung und fertigt gegen Gebühr eine sogenannte Apostille. Mit dieser kann die Echtheit der Heiratsurkunde in Deutschland nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie aber, dass mit einer Heirat im Ausland keine gesetzlichen Eheverbote umgangen werden können. Beide Verlobte müssen volljährig (18 Jahre) und ledig sein. Falls einer der Ehegatten bereits mit einer anderen Person wirksam verheiratet ist, wäre die zweite Ehe mit dem Makel der „Bigamie“ behaftet und könnte jederzeit auf Antrag eines der drei Ehegatten oder des Standesamtes aufgehoben werden.

Nun stellt sich noch die Frage, welches Eherecht für Sie Anwendung findet. Nach dem deutschen Internationalen Privatrecht entscheidet darüber die gemeinsame Staatsangehörigkeit der Ehegatten. Da Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gilt für Ihre Ehe das deutsche Recht, egal ob Sie nun in Thailand, den USA oder am Taj Mahal heiraten. Sind Sie und Ihr Ehegatte unterschiedlicher Nationalität, wird das Recht des gemeinsamen Wohnsitzes herangezogen. Foto: Kai-Uwe Heinrich

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