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RECHTS Frage: Schulgeld von der Steuer absetzen?

Meine Tochter geht auf eine Privatschule. Jetzt gab es doch Streit über die Frage, ob Eltern das Schulgeld weiterhin von der Steuer absetzen können. Ist das jetzt endgültig vom Tisch? Und kann ich auch die Kosten für die Nachhilfe absetzen? Eine Rechtsfrage an den Steuerberater Wolfgang Wawro.

Bisher können Eltern die Kosten für allgemeinbildende Privatschulen zu 30 Prozent als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine staatlich genehmigte beziehungsweise nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule oder um eine nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule handelt. Das Entgelt für die Beherbergung, Betreuung und Verpflegung ist dabei aber nicht begünstigt und entsprechend herauszurechnen. Ein Limit für die Schulausbildungskosten gab es bislang nicht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass Schulgeldzahlungen an Privatschulen in der Europäischen Union nicht schlechter behandelt werden dürfen. Daraufhin hatte Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) geplant, den Sonderausgabenabzug von Schulgeldzahlungen schrittweise abzubauen. Nach vielen Protesten im Hinblick auf die notwendige Bildungsförderung ist dies nun vom Tisch. Eltern können weiterhin mit 30 Prozent der Aufwendungen für Schulgeld ihre Steuerlast senken. Allerdings wird die Abzugsfähigkeit ab 2008 bis zu einem Höchstbetrag von 3000 Euro im Jahr begrenzt. Es bleibt also ein Aufwand von 10 000 Euro jährlich, der berücksichtigt werden kann. So sieht es der neue Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 vor. Ab sofort sind auch Schulen außerhalb Deutschlands, soweit sie im Europäischen Wirtschaftsgebiet liegen, begünstigt.

Nachhilfeunterricht oder individueller Privatunterricht, Anschaffung von Schulbüchern oder Kosten für Schulausflüge werden steuerlich nicht begünstigt. Solche Aufwendungen für das Kind gelten mit dem Kindergeld beziehungsweise dem Kinderfreibetrag als abgegolten.

Betreuungsleistungen der Schule fallen nicht unter die Regelung des Schulgeldabzuges, können bei gesonderter Abrechnung aber unter Umständen daneben als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Foto: Thilo Rückeis

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