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Rechtsfrage: Braucht jeder eine Krankenversicherung?

Ich war früher privat versichert, konnte mir das aber irgendwann nicht mehr leisten. Jetzt habe ich gar keine Krankenversicherung mehr. Was soll ich tun? Und was kann mir passieren, wenn ich keine Versicherung abschließe? Gabriele Francke von der Verbraucherzentrale Berlin antwortet.

Seit Anfang des Jahres muss jede Person mit Wohnsitz in Deutschland eine Krankenversicherung – gesetzlich oder privat – haben. Die private Krankenversicherung muss sich in diesem Fall auf die ambulante und stationäre Behandlung beziehen. Die Absicherung der zahnärztlichen Behandlung ist dagegen nicht erforderlich. Auch die Selbstbehalte bei der privaten Krankenversicherung sind von vornherein beschränkt und zwar auf 5000 Euro.

Jede private Krankenversicherung ist nunmehr verpflichtet, auch nichtversicherte Personen aufzunehmen – soweit diese früher privat versichert waren oder zum Kreis der PKV gehören (Beamte, Selbstständige, Angestellte mit einem Bruttojahreslohn über 44 100 Euro). Hierfür wurde bei den Versicherungen der so genannte Basistarif für jedermann eingerichtet, der vom Umfang her den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Auch die Beitragshöhe für den Basistarif ist durch den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung von circa 570 Euro begrenzt.

Die private Krankenversicherung kann beim Basistarif anders als bei Wahltarifen keine Risikoausschlüsse oder Zuschläge für den Versicherungsnehmer fordern. Wer sich privat versichern muss, aber den Basistarif nicht in voller Höhe zahlen kann, erhält im übrigen gegebenenfalls finanzielle Unterstützung, zum Beispiel vom Grundsicherungsamt. Die Beiträge können darüber hinaus auch gesenkt werden.

Es gibt eine Reihe von Ausnahmen

Wer sich trotz der Versicherungspflicht nicht versichert, bekommt medizinische Versorgung nur bei Akutfällen und Schwangerschaften. Dennoch dürfte es viele Menschen geben, die der Versicherungspflicht sich entziehen wollen – auch wenn sie dafür mit Sanktionen rechnen müssen.

Wer Sanktionen wegen der fehlenden Krankenversicherung vermeiden will, sollte noch im Januar einen Beitrittsantrag bei der privaten Versicherungen stellen. Bei einem späteren Eintritt drohen Nachteile: So muss man für die ersten sechs Monate der Versicherungspflicht neben dem monatlichen Beitrag einen Zuschlag in Höhe eines Monatsbeitrags zahlen. Je länger die Zeit zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages dauert, um so teurer wird es. Diese Beitragszuschläge sind gesetzlich geregelt.

Zum Abschluss noch ein Hinweis: Es gibt selbstverständlich eine Reihe von Ausnahmen von der Versicherungspflicht und auch staatliche Zuschüsse. Wer Leistungen von dritter Seite, etwa vom Sozialamt erhält, bekommt auch finanzielle Unterstützung für die medizinische Versorgung. Foto: Thilo Rückeis

an Gabriele Francke

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