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Reformjahr 2008: Wer gewinnt, wer verliert

Die Pflegeversicherung wird teurer, die Arbeitslosenversicherung günstiger, die Renten steigen – was das neue Jahr bringt.

Pflegereform:

Der Pflegebeitrag soll Mitte des kommenden Jahres um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent steigen. Kinderlose müssen dann 2,2 Prozent zahlen. Das macht im Monat bei 3000 Euro brutto 7,50 Euro weniger im Portemonnaie. Im Gegenzug gibt es kleine Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige. So sollen erstmals auch altersverwirrte Menschen, die körperlich noch fit sind, bis zu 2400 Euro im Jahr erhalten. Und die Pflegesätze werden von 2008 bis 2012 allmählich angehoben, bis auf 1918 Euro bei Härtefällen.



Gesetzliche Krankenversicherung:
Für das kommende Jahr ist zwar nicht mit einer Beitragsexplosion, aber auch nicht mit niedrigeren Beiträgen zu rechnen – trotz des derzeitigen Rekordsatzes von durchschnittlich 13, 9 Prozent, den die Arbeitnehmer noch mit zusätzlichen 0,9 Prozent aus eigener Tasche aufstocken müssen. Zum Jahresbeginn 2007 stiegen die Beitragssätze im Schnitt um 0,6 Prozentpunkte. Dadurch haben die 240 Krankenkassen nun ordentliche Überschüsse produziert. Allerdings brauchen sie diese auch dringend zur Schuldentilgung. Bis 2009 sollen sie schließlich schuldenfrei sein. Und die Arzneiausgaben klettern munter weiter. Für das Jahr 2009, wenn die Bundesministerin für Gesundheit erstmals einen einheitlichen Beitragssatz festlegen darf, rechnen die meisten Kassen daher mit einer neuen Erhöhungsrunde.

Hinzu kommen könnten Zusatzprämien, die klamme Versicherer dann von ihren Mitgliedern einfordern dürfen. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, Geld zurückzuzahlen. Experten zufolge versuchen viele Kassen jetzt, Reserven aufzubauen, um so beim Start des Gesundheitsfonds besser als die Konkurrenz dazustehen und auf eine solche Zusatzbelastung zu verzichten.

Teurer werden kann es vom kommenden Jahr an für chronisch Kranke. Sie müssen nun nachweisen, dass sie sich vor ihrer Erkrankung über relevante Vorsorgeuntersuchungen beraten ließen. Können sie das nicht, liegt ihre Zuzahlungsgrenze nicht bei dem üblichen ein Prozent des Jahresbruttoeinkommens für Chroniker, sondern bei zwei Prozent. Ursprünglich sollte freilich die Vorsorgeteilnahme Bedingung für geringere Zuzahlung sein, jetzt ist nur noch die Beratung darüber verpflichtend. Und dies gilt auch nur für diejenigen, die 2008 erstmals die Früherkennung von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs bezahlt bekommen. Wer schon vorher chronisch krank war, muss sich von seinem Arzt nun allerdings auch einmal jährlich „therapiegerechtes Verhalten“ bescheinigen lassen, damit seine Belastungsgrenze bei einem Prozent bleibt.

Private Krankenversicherung: Hier gehen die „Anpassungen“, mit denen die Versicherer Beitragserhöhungen gern umschreiben, richtig ins Geld. Mancher privat Versicherte muss für seinen bisherigen Tarif im kommenden Jahr bis zu 30 Prozent mehr hinlegen. Das hängt damit zusammen, dass die Privaten keine Leistungen kürzen können und sich auch schwerer damit tun, für ihre Versicherten neue Diagnose- und Therapieformen abzulehnen. Bemerkbar machen sich zudem die gestiegene Lebenserwartung und höhere Arzneiausgaben.

Allerdings kommt – für die männliche Kundschaft – noch ein Preistreiber hinzu: das Antidiskriminierungsgesetz von 2006. Bisher wurden die Kosten für Schwanger- und Mutterschaft nur in Beiträgen von Frauen kalkuliert, seit Januar müssen sie über beide Geschlechter gleichmäßig verteilt werden. Die Folge: höhere Sätze für Männer, niedrigere für Frauen. Betroffen sind davon alle 15- bis 49-jährigen Versicherten.

Arbeitslosenversicherung: Ab Januar sinken die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nochmals – von 4,2 auf 3,3 Prozent. Bei 3000 Euro brutto macht das immerhin ein Plus von 27 Euro im Monat. Bereits 2007 war der Beitrag von 6,5 auf 4,2 Prozent verringert worden. Von der Senkung profitieren freilich nur Arbeitnehmer und -geber, für Arbeitslose, Rentner und Studenten ändert sich nichts.

Arbeitslose ab 50 erhalten allerdings nun unter bestimmten Voraussetzungen wieder etwas länger Arbeitslosengeld. Für Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren erhöht sich die maximale Bezugsdauer des ALG I auf 15 Monate. Voraussetzung: eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten. Ab 55 verlängert sich die Zahldauer bei 36 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf 18 Monate. Und ab 58 liegt der Anspruch bei maximal 24 Monaten – bei mindestens 48 Monaten Vorversicherung. Bisher erhalten Arbeitslose generell nur noch zwölf Monate lang ALG I, und wenn sie über 55 sind, bis zu 18 Monate. Der Bundestag beschließt die neuen Fristen zwar nicht mehr rechtzeitig zum Jahreswechsel, es ist aber geplant, die höheren Beiträge dann rückwirkend zum 1. Januar zu zahlen.

Entsprechend verzögert sich die Streichung der „58er-Regelung“, die ebenfalls zum Jahresbeginn fallen sollte. Außerdem wurde die Nachfolgeregelung entschärft. ALG-II-Bezieher müssen nun nicht mehr fürchten, mit 58 Jahren in die Rente geschickt und mit hohen Abschlägen bestraft zu werden. Blühen könnte die Zwangsverrentung nun lediglich Langzeitarbeitslosen ab dem 63. Lebensjahr – allerdings auch nur dann, wenn dies „keine unzumutbare Härte erzeugt“.

Im kommenden Jahr erhalten Hartz-IV- Empfänger deutlich weniger, wenn sie ins Krankenhaus oder in eine Reha-Klinik müssen. Nach drei Wochen Aufenthalt werden ihnen die Bezüge um 35 Prozent gekürzt. Begründung: In dieser Zeit entfallen ihre Verpflegungskosten. Ob die Kürzung rechtens ist, entscheidet im März kommenden Jahres aber noch das Bundessozialgericht.

Rente: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung ändert sich diesmal nicht. Zum Jahresbeginn 2007 war er noch um 0,4 Punkte auf 19,9 Prozent gestiegen. Damit soll es nach dem Willen von Schwarz-Rot nun genug sein, 2011 sei sogar wieder eine Senkung auf 19,4 Prozent drin, heißt es. Dafür bekommen die Rentner zur Jahresmitte erstmals wieder spürbar mehr – auch wenn dies die Inflationsrate nicht annähernd wettmacht. Der sogenannte Schätzerkreis stellte ihnen zum Juli 2008 im Westen ein Plus von 1,03 und im Osten von 1,13 Prozent in Aussicht – nach nur 0,54 Prozent Erhöhung im Juli 2007. Wer vorzeitig Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf nun bis zu 400 Euro im Monat dazuverdienen. Bisher lag die Grenze bei 350 Euro.

Sozialversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen Deutschlands steigt von 5250 Euro monatlich auf 5300 Euro. In den neuen Ländern sinkt sie dagegen von 4550 Euro auf 4500 Euro im Monat. Für die Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit von 3562,50 Euro auf 3600 Euro monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Höchstbetrag Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Die Versicherungspflichtgrenze, die darüber entscheidet, ob sich jemand privat statt gesetzlich versichern darf, wird von 47 700 Euro auf 48 150 Euro im Jahr verschoben.

Unterhaltsrecht: Ab 1. Januar haben Kinder beim Unterhaltsgeld Vorrang vor allen anderen Anspruchsberechtigten. Bisher mussten sie sich den ersten Rang mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen. Zudem werden Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, bei der Dauer des Betreuungsunterhalts nun gleich behandelt – egal, ob sie verheiratet waren oder nicht. Alle haben nun drei Jahre lang Anspruch darauf. Und für Trennungskinder ist es künftig egal, ob sie in Ost- oder Westdeutschland leben. Sie erhalten den gleichen Mindestunterhalt.

Geschiedene Ehefrauen oder -männer haben nicht mehr automatisch Anspruch auf die Absicherung ihres Lebensstandards durch Unterhaltszahlungen ihres Ex-Partners, insbesondere nicht nach einer kurzen Ehe. Stattdessen sollen sie stärker als früher in die Pflicht genommen werden, sich einen Arbeitsplatz zu suchen.

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