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Wirtschaft: Rente vom Betrieb – lohnt sich das noch?

Wer selber Geld in eine Betriebsrente steckt, zahlt bisher keine Sozialabgaben. Das kann sich bald ändern

Ein heißes Eisen: Müssen Menschen, die einen Teil ihres Gehaltes in eine Betriebsrente stecken, künftig Sozialabgaben zahlen? Ja, meint Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD). Der Grund: Jedes Jahr entgehen der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung 2,4 Milliarden Euro, weil die Einzahlungen im Rahmen der Entgeltumwandlung beitragsfrei sind. Nein, fordern Sozialexperten wie Bert Rürup und die Versicherungsbranche (siehe unten). Sie halten die Betriebsrente für eine unverzichtbare Ergänzung zur staatlichen Rente. Entschieden werden soll der Streit im nächsten Jahr.

UM EIN FÜNFTEL TEURER

Über fünf Millionen Beschäftigte machen Gebrauch von der Entgeltumwandlung. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Gehaltes nicht aus, sondern steckt diesen in den Aufbau einer Betriebsrente. Noch bis Ende 2008 ist das steuer- und sozialabgabenfrei. Doch 2009 könnte die Sozialabgabenfreiheit wegfallen. Dann müssten die Beschäftigten auf ihre Einzahlung rund 20 Prozent für Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abführen, ihre Arbeitgeber ebenso viel.

Berufstätige, die für eine Betriebsrente sparen, könnten sogar doppelt belastet werden. Denn seit 2004 zahlen sie auf ausgezahlte Betriebsrenten ohnehin schon volle Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Nur privat Versicherte geht das Ganze kaum etwas an. Kassenbeiträge zahlen sie auf ihre Betriebsrente weder jetzt noch im Alter. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen aber auch sie ab 2009 ihren Anteil auf die Sparbeiträge abgeben.

KEINE ABGABEN BIS 2520 EURO

Deutlich spüren werden gesetzlich Krankenversicherte die geringere Förderung. Bisher zahlen sie auf Beiträge aus dem Bruttolohn bis zu 2520 Euro keine Sozialabgaben, ihre Arbeitgeber auch nicht. Konkret heißt das: Stärker belastet werden wohl vor allem Sparer mit geringem und mittlerem Verdienst. Ein Arbeitnehmer verdient zum Beispiel 40 000 Euro im Jahr und steckt derzeit 1020 Euro vom Bruttoeinkommen in eine Betriebsrente. Für diesen Betrag werden ihm bislang keine Sozialabgaben abgezogen. Endet die Sozialabgabenfreiheit, schrumpft sein Nettoeinkommen ab 2009 um rund 200 Euro im Jahr. Ab dann müsste er Sozialabgaben in etwa dieser Höhe auf seine Beiträge zur Betriebsrente entrichten.

Ein Arbeitnehmer mit einem Einkommen von zum Beispiel 50 000 Euro verliert ab 2009 bei 1020 Euro Sparbeitrag dagegen nur rund 130 Euro jährlich für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das liegt daran, dass sein Verdienst die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung klar überschreitet. Mehr wird ihm nicht mehr abgezogen.

Ab Einkünften von 63 000 Euro in den alten oder 52 800 Euro in den neuen Ländern bleiben die Sparbeiträge wegen der Überschreitung der hier geltenden Beitragsbemessungsgrenze auch von Abgaben für Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter frei.

VIELE VORTEILE BLEIBEN

Steuerfrei ist das Sparen aber für alle auch nach 2008. Der steuerfreie Höchstbetrag steigt Jahr für Jahr leicht an. Er entspricht immer vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung für die alten Bundesländer (2006: vier Prozent von 63 000 Euro, das entspricht 2520 Euro). Seit 2005 ist ein fester Betrag von 1800 Euro hinzugekommen. Diese Summe ist steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig.

Der Arbeitnehmer mit 40 000 Euro Verdienst behält einen Steuervorteil von derzeit 369 Euro (Alleinstehender) oder 278 Euro (Verheirateter), wie die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift Finanztest unlängst ausrechnete. Was steuerfrei gespart wurde, ist zwar bei der Auszahlung steuerpflichtig. Die spätere Steuerbelastung des Arbeitnehmers mit dem nur mäßigen Jahreseinkommen von 40 000 Euro dürfte sich als Rentner aber in Grenzen halten.

MEHR FLEXIBILITÄT

Eine Betriebsrente ist auf fünf Wegen möglich: per Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds. Überall ist mindestens eine steuerfreie Einzahlung bis zu 4320 Euro (2520 Euro plus 1800 Euro) jährlich möglich, bei Direktzusage und Unterstützungskasse sogar noch viel mehr. Angebote für Betriebsrenten sind oft günstiger als private Einzelverträge.

Hinzu kommt: Arbeitnehmer können ihre betriebliche Vorsorge seit dem vergangenen Jahr leichter bei einem neuen Arbeitgeber fortsetzen. Seither haben sie nämlich einen Anspruch auf eine Übertragung ihres bereits laufenden Sparvertrags. Betriebsrenten per Unterstützungskasse oder Direktzusage sind vom gesetzlichen „Mitbringrecht“ allerdings ausgeschlossen.

Das Mitbringrecht gilt jedoch erst für ab 2005 geschlossene Verträge, die unverfallbar sind. Unverfallbar ist ein Betriebsrentenanspruch, den ein Arbeitnehmer mit eigenem Geld per Gehaltsumwandlung anspart, allerdings schon vom ersten Tag an. Zahlt der Arbeitgeber, steht der Anspruch dem Arbeitnehmer nach fünf Jahren fest zu.

Susanne Meunier

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