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Wirtschaft: Riskante Verlängerungen

DIE FÄLLIGKEIT Wenn die Regierung das gesetzliche Rentenalter von 65 auf 67 verschiebt, hat das auch Konsequenzen für die Lebensversicherungen. Denn viele Policen sind heute so abgeschlossen, dass sie spätestens mit dem 65.

DIE FÄLLIGKEIT

Wenn die Regierung das gesetzliche Rentenalter von 65 auf 67 verschiebt, hat das auch Konsequenzen für die Lebensversicherungen. Denn viele Policen sind heute so abgeschlossen, dass sie spätestens mit dem 65. Lebensjahr fällig werden. Sollten die Arbeitnehmer jedoch im Jahr 2029 mit 65 Jahren noch voll berufstätig sein, liegt es nahe, auch die Versicherungsverträge um zwei Jahre zu verlängern.

Kein Problem, sagen die Versicherungsgesellschaften. Lebensversicherungen, die auf das 65. Lebensjahr abgeschlossen sind, können einfach und unbürokratisch um zwei Jahre verlängert werden, heißt es beim Marktführer, der Allianz Lebensversicherungs-AG. Bei einer privaten Rentenversicherung würde eine Verschiebung des Rentenbeginns um zwei Jahre entweder zu leicht sinkenden Versicherungsbeiträgen (bei gleich bleibender Rentenleistung) oder (bei gleich bleibenden Beiträgen) zu steigenden Renten führen.

HÖHERE RENTEN

Nach Berechnungen der Allianz Leben würde ein 30-jähriger Mann, der heute 100 Euro monatlich in eine private Rentenversicherung einzahlt, bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren eine Garantierente von gut 242 Euro erhalten. Bei einem Rentenbeginn mit 67 stiege die monatliche Garantierente auf knapp 275 Euro. Inklusive der erwarteten Überschüsse betrage die monatliche Gesamtrente bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren knapp 386 Euro, bei einem Start mit 67 knapp 447 Euro.

Problematisch wäre dagegen eine Verlängerung bei der Berufsunfähigkeitsrente. Diese werde bislang nur bis zum 65. Lebensjahr angeboten und müsse daher neu kalkuliert werden.

DAS STEUERPROBLEM

Auch eine kapitalbildende Lebensversicherung ließe sich – ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Zusatzkosten – verlängern, heißt es bei der Allianz. Allerdings sollte man das frühzeitig tun, sonst könnte die Verlängerung steuerlich als Neuabschluss gelten und Steuervorteile gefährden. Davor warnt auch Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wenn bei einer Lebensversicherung wesentliche Vertragsbestandteile verändert werden, werten die Finanzbehörden das als Neuabschluss“, weiß Wortberg. Die Laufzeit sei ein solch wesentlicher Vertragsbestandteil.

Konsequenz: Die Verlängerung gilt als neuer Vertrag und unterliegt dem neuen, strengeren Steuerrecht. Während früher die Erträge bei langlaufenden Kapitallebensversicherungen komplett steuerfrei waren, ist bei Policen, die nach dem 1. Januar 2005 unterschrieben wurden, maximal die Hälfte der Gewinne steuerfrei. hej

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