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''Rürup-Rente'': Vorsorgen und Steuern sparen

Trotz Anfangsschwierigkeiten hat die Bedeutung der privaten kapitalgedeckten Leibrente im Rahmen der Basisversorgung, kurz "Rürup-Rente", in den vergangenen 2 Jahren stark zugenommen. Die Steuerminderung macht das Modell attraktiv.

Während Angestellte bereits über Riester steuerbegünstigt Vorsorge betreiben können, ist die private Basisrente die einzige Möglichkeit für Selbständige Steuervorteile über die private Altersvorsorge zu generieren. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 und der "neuen Günstigerprüfung" hat der Gesetzgeber optimale Rahmenbedingungen geschaffen, mit denen gewährleistet ist, dass die private Basisrente vom 1. Euro an steuerlich gefördert wird.

Bis zu 20.000 Euro (Verheiratete bis 40.000 Euro) jährlich können in einen Rürup-Vertrag eingezahlt werden. Die steuerliche Absetzbarkeit steigt dabei von 64% im Jahr 2007 (12.800/25.600 EUR) bis zu 100% im Jahr 2025 an. Das angesparte Vermögen bleibt dabei unantastbar für Dritte, ist also insolvenz- und Hartz-IV-sicher.

Gleichzeitig ist es auch möglich, die Absicherung der Berufsunfähigkeit in einen Rürup-Vertrag zu integrieren, um so auch die Berufsunfähigkeits-Vorsorge steuermindernd geltend machen zu können. Einzige Vorraussetzung ist hier, dass mindestens 51 Prozent des Rürup-Beitrages in die Altersrente fließen und maximal 49% in den angekoppelten Berufsunfähigkeits-Schutz. Ein weiterer Vorteil der Basisrente ist –gerade für Selbständige– die Flexibilität der Einzahlungen. So kann ein Vertrag auch zunächst nur mit einem geringen monatlichen Betrag bespart, oder mit einer Einmalzahlung abgeschlossen werden, dennoch sind zum Ausschöpfen des vollen steuerlichen Vorteils der Basisversorgung jederzeit Zuzahlungen möglich.

Ein alleinstehender Selbständiger, der in seinen Vertrag z.B. 100,- EUR monatlich einzahlt und am Jahresende über liquide Mittel verfügt, mit denen er seine Rente erhöhen und Steuern einsparen will, könnte bis zu 18.800 EUR auf seinen Vertrag zuzahlen.

Den zahlreichen Vorteilen der Rürup-Rente und ihrer steuerlichen Absetzbarkeit stehen allerdings auch Nachteile gegenüber: so ist die Rürup-Rente nicht die flexibelste Altersvorsorge, wenn es um ihre Leistungen geht: Die Auszahlung ist allein als lebenslange "Leibrente" möglich, sie ist, genau wie die gesetzliche Rente, nicht kapitalisierbar, beleihbar oder vererbbar.

Sylvia Bontrup

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