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SCHLICHTUNGSSTELLE: Einfach beschweren

Patienten, die von ihrem Arzt Schadenersatz wollen, können sich vorab an eine Schlichtungsstelle wenden. Diese prüft, ob aus medizinischer und juristischer Sicht eine Haftung des Arztes vorliegt.

Patienten, die von ihrem Arzt Schadenersatz wollen, können sich vorab an eine Schlichtungsstelle wenden. Diese prüft, ob aus medizinischer und juristischer Sicht eine Haftung des Arztes vorliegt. Das Verfahren ist für den Patienten kostenlos, es genügt ein schriftlicher Antrag. Richtige Anlaufstelle für Berliner und Brandenburger ist die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern (Hans-Böckler- Allee 3, 30173 Hannover, Tel: 0511/380-2416). Aus Berlin hat die Stelle in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 256 Anträge bekommen. 147 Fälle wurden nach Angaben der Ärztekammer Berlin von Januar bis Juni begutachtet, in 38 Fällen wurde ein Behandlungsfehler attestiert (Erfolgsquote: 26 Prozent). Die Entscheidung der Schlichtungsstelle ist oft die Grundlage für außergerichtliche Verhandlungen über die Höhe des Schadenersatzes. In Gerichtsprozessen bestellen die Richter dagegen meist noch ein zusätzliches gerichtliches Gutachten. hej

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