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Wirtschaft: Sich nicht alles gefallen lassen

Gegen steigende Preise für Strom, Gas und Wasser sind die Verbraucher nicht machtlos. Wer Widerstand leisten will, muss aber eine gewisse Bereitschaft zum Risiko mitbringen.

Gegen steigende Preise für Strom, Gas und Wasser sind die Verbraucher nicht machtlos. Wer Widerstand leisten will, muss aber eine gewisse Bereitschaft zum Risiko mitbringen.

STROM

„Hier ist es am einfachsten, sich zu wehren“, sagt Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin. „Es gibt außer Vattenfall eine Menge anderer Anbieter mit anderen Tarifen – ein Wechsel ist jederzeit möglich.“ Allerdings sei eine genaue Prüfung von Preisen und Konditionen nötig, damit man den am besten passenden Lieferanten findet. „Noch einfacher ist es, sein Verbrauchsverhalten zu prüfen und auszurechnen, ob sich nicht die Neuanschaffung eines sparsameren Gerätes lohnt“, rät Francke.

GAS UND WASSER

Bei Gas und Wasser – die Verfahren sind gleich – kann sich Widerspruch lohnen. Zuerst sollten die Verbraucher sicherstellen, dass die Gasag korrekt abrechnet – und ihr deshalb den Zählerstand vom Jahreswechsel melden, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Wer der Preiserhöhung ab Januar dann widersprechen will, kann dem Monopolisten dies schriftlich mitteilen und dann den Aufschlag unter Vorbehalt zahlen. Begründung: „Die Erhöhung ist unbillig, je mehr Kunden dies der Gasag mitteilen, umso besser“, sagt Verbraucherexpertin Francke. Eine entsprechende Mitteilung sollte per Einschreiben an den Versorger geschickt werden. Einen Musterbrief dazu gibt es unter www.verbraucherzentrale-berlin.de. Bislang protestieren mehr als 20 000 Kunden gegen die Gasag-Preispolitik.

Riskanter wird es für Verbraucher, die nach dem Widerspruch nur den alten Preis zahlen wollen. Sie werden womöglich von der Gasag verklagt. Besser ist es deshalb, wenn man dem Konzern eine geringe Erhöhung von etwa zwei bis fünf – statt der angekündigten zehn – Prozent zugesteht. Bislang hat die Gasag allerdings noch keinen Kunden verklagt, der die bisherigen Preiserhöhungen nicht mitgetragen hat. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, muss ohnehin nichts befürchten – sie zahlen für Streits mit den Versorgern. Tsp

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