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Wirtschaft: So gehen Sie vor

Gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen, kann sich lohnen. Nirgendwo sonst sind Ihre Erfolgsaussichten so groß wie im Steuerrecht.

Gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen, kann sich lohnen. Nirgendwo sonst sind Ihre Erfolgsaussichten so groß wie im Steuerrecht. Das liegt nicht nur an den Finanzbeamten. Der Einspruch verhindert, dass der Bescheid bestandskräftig wird. Daher können Sie so auf den letzten Drücker auch noch Ihre eigenen Fehler korrigieren . Stellen Sie etwa fest, dass Sie vergessen haben, Ihren Computer abzusetzen, oder finden Sie erst jetzt die Belege, dann können Sie Ihren Patzer per Einspruch korrigieren. Für den Fall, dass das Finanzamt Fehler zu Ihren Ungunsten ändern möchte, können Sie Ihren Einspruch auch wieder zurücknehmen, denn die Behörde muss die „ Verbösung “ vorher ankündigen.

VERFAHREN

Einsprüche gegen Steuerbescheide müssen immer schriftlich eingelegt werden, am besten mit Einschreiben/Rückschein. Sollten Sie den Brief in den Briefkasten des Finanzamts werfen, nehmen Sie einen Zeugen mit! Haben Sie wenig Zeit, reicht notfalls auch ein Fax. Machen Sie deutlich, dass Sie einen gültigen Rechtsbehelf einlegen („Hiermit lege ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid ... ein“).

FRIST

Sie haben für Ihren Einspruch einen Monat Zeit , danach wird der Bescheid bestandskräftig. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe. Dieser wird fingiert, indem man auf das Datum des Bescheids drei Tage für die Zustellung addiert. hej

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