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Wirtschaft: So geht’s

Wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse unzufrieden sind, haben Sie die Wahl: Sie können zu jeder xbeliebigen Kasse wechseln, egal wie alt oder krank Sie sind. Denn anders als die privaten Versicherer dürfen die gesetzlichen Kassen niemanden ablehnen.

Wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse unzufrieden sind, haben Sie die Wahl: Sie können zu jeder xbeliebigen Kasse wechseln, egal wie alt oder krank Sie sind. Denn anders als die privaten Versicherer dürfen die gesetzlichen Kassen niemanden ablehnen. Nur eine Voraussetzung muss erfüllt sein: Die Kasse Ihrer Wahl muss Berlinern offen stehen. Damit scheiden einige Betriebskrankenkassen aus, die nur für andere Bundesländer geöffnet sind. Welche Kassen in Berlin zur Wahl stehen und welche Beitragssätze sie verlangen, können Sie unter www.tagesspiegel.de/krankenkasse nachlesen.

DIE KÜNDIGUNG

Wechseln können Sie jederzeit. Nach einem Wechsel müssen Sie jedoch 18 Monate in der neuen Kasse bleiben. Nur falls die Kasse die Beiträge erhöht, können Sie – zeitlich befristet – außer der Reihe kündigen. Für ordentliche Kündigungen gilt: Der Wechsel dauert zwei Monate. Beispiel: Wer im Mai kündigt, kann zum 1. August Mitglied einer neuen Kasse werden. hej

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