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Wirtschaft: So geht’s

Sie brauchen Hilfe im Haushalt? Sie suchen jemanden, der regelmäßig die Kinder hütet?

Sie brauchen Hilfe im Haushalt? Sie suchen jemanden, der regelmäßig die Kinder hütet? Aber Sie möchten Ihre Haushaltshilfe nicht schwarz beschäftigen , sondern ganz legal? Dann sollten Sie über Minijobs nachdenken.

Seit dem 1. April 2003 werden Minijobs in Privathaushalten besonders gefördert. Der Arbeitgeber, also der Privathaushalt, zahlt geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs. Die Pauschalbeiträge zur Renten und Krankenversicherung liegen bei jeweils fünf Prozent, hinzu kommen Umlagen zur Lohnfortzahlung von 0,1 Prozent und eine pauschale Lohnsteuer von zwei Prozent, falls Sie nicht über Lohnsteuerkarte abrechnen. Alle Kosten trägt der Arbeitgeber, die Haushaltshilfe bekommt ihr Geld brutto für netto.

Die Abgaben für die Sozialversicherung und die Steuern werden von der Minijob-Zentrale per Einzugsermächtigung vom Konto des Arbeitgebers eingezogen. Dazu müssen Sie Ihre Haushaltshilfe über das so genannte Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden. Den Vordruck bekommen Sie über das Internet unter www.minijob-zentrale.de oder bei der Bundesknappschaft, Minijob-Zentrale, 45115 Essen.

Wichtig: Neben der Minijob-Zentrale müssen Sie Ihre Haushaltshilfe auch bei der gesetzlichen Unfallkasse anmelden. Die zahlt, wenn sich Ihre Angestellte bei der Arbeit verletzt. Der Beitrag liegt bei 45 Euro im Jahr, falls Ihre Haushaltshilfe in der Regel weniger als zehn Stunden in der Woche bei Ihnen arbeitet, sonst beträgt er 90 Euro und wird allein vom Arbeitgeber getragen.hej

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