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Wirtschaft: Sparen bis Silvester

Was Anleger und Steuerzahler noch bis zum Jahreswechsel tun sollten, um staatliche Zulagen zu bekommen und Geld zu sparen

In 16 Tagen ist das Jahr vorbei. Für Anleger und Sparer tickt die Uhr. Wer vor dem Jahreswechsel sein Depot aufräumen, Steuern sparen oder sich noch staatliche Zulagen sichern will, muss sich beeilen. Der folgende Überblick soll beim Geldsparen helfen.

DEPOTCHECK

Wenigstens einmal im Jahr sollten Anleger ihre Depots, Spar- und Festgeldkonten und sonstigen Wertanlagen mit der Frage überprüfen, ob die Aufteilung noch ihren ursprünglichen Anlagezielen entspricht. Bis zum 18. Dezember bietet der Tagesspiegel in Zusammenarbeit mit Avesco Financial Services einen kostenlosen Depotcheck an. Infos unter www.tagesspiegel.de/depotcheck oder unter 0800-0283726. Der Depotcheck sollte generell nicht auf die letzten Tage verschoben werden, da viele Banken einige Zeit für die Überweisungen brauchen.

SPEKULATION

Der gezielte Verkauf von Wertpapieren kann Steuern auf Spekulationsgewinne reduzieren – oder ganz vermeiden. Denn: Verluste dürfen mit Gewinnen verrechnet werden. Übersteigen die Kursgewinne 512 Euro (Freigrenze), kann der Verkauf von Verlustbringern die Einnahmen wieder unter die Freigrenze drücken. Aber Vorsicht: Seit 2005 werden Erträge nach einer neuen Methode berechnet. Werden Aktien eines Unternehmens zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft, kann der Anleger beim Verkauf in die Steuerfalle laufen. Ein Beispiel: Ein Anleger hat im Januar 1000 Aktien für je 50 Euro gekauft und im August weitere 1000 zu 70 Euro. Verkauft er heute – also innerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist – 1000 Aktien zum Kurs von 60 Euro muss er einen Kursgewinn versteuern. Das liegt an der First-in-first-out-Regel, wonach die zuerst gekauften Wertpapiere (first in) als zuerst verkauft (first out) gelten.

FREIBETRÄGE

Wer den bis voraussichtlich Ende 2006 geltenden Sparerfreibetrag von 1370 Euro (Ehepaare: 2740 Euro) überschreitet, sollte sich seine Werbungskosten (Pauschale von 51 Euro bzw. 102 Euro) genauer ansehen. Angegeben werden können auch Ausgaben für Anlegerliteratur, Börsenseminare oder Fahrtkosten für den Besuch beim Anlageberater.

ALTERSENTLASTUNGSBETRAG

Rentnerehepaare können ihre Nebeneinkünfte steuersparend aufteilen. Waren beide Partner Anfang 2005 mindestens 64 Jahre alt sind 40 Prozent von Zinsen, Dividenden, Mieten oder steuerpflichtige Löhnen steuerfrei – bis zum Höchstbetrag von 1900 Euro. Dies gilt nicht für Renten und Pensionen. In den Genuss des Altersentlastungsbetrages können beide Partner kommen, auch wenn zum Beispiel nur der Mann Einnahmen erzielt. Dazu sollte das Rentnerpaar ein Gemeinschaftskonto einrichten. Dann werden Kapitalerträge halbiert und zu jeweils 40 Prozent steuerfrei gestellt. Damit fährt das Paar insgesamt besser. Sollen Mieteinnahmen gemeinsam kassiert werden, empfiehlt sich ein doppelter Eintrag ins Grundbuch. 2006 soll der Entlastungsbetrag auf maximal 1824 Euro oder 38,4 Prozent gesenkt werden.

EIGENHEIMZULAGE

Die große Koalition will die Eigenheimzulage Anfang Januar abschaffen. Verbraucherschützer warnen dennoch vor dem übereilten Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung im laufenden Jahr. Eine solide finanzielle Basis sei wichtiger. Wer sich den staatlichen Zuschuss dennoch sichern will, muss bis zum 31. Dezember schriftlich einen Bauantrag stellen oder einen notariellen Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnen. Anspruchsberechtigt ist nur, wer über ein Einkommen bis 70 000 Euro (Ledige) beziehungsweise 140 000 Euro (Ehepaare) verfügt.

STEUERBERATER

Die Kosten für den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein sollen nach den Plänen der großen Koalition ab dem 1. Januar 2006 für Arbeitnehmer nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar sein. Dies gilt auch für Steuererklärungen des laufenden Jahres oder der Vorjahre, sofern die Rechnung 2006 bezahlt wird. Obwohl über den Stichtag nach Protesten der Steuerberater noch verhandelt wird, sollten Steuerzahler 2005 handeln: Die Jahresgebühr für den Lohnsteuerverein oder das Honorar für den Steuerberater für 2006 sollten schon heute überwiesen werden.

RIESTER-RENTE

Wer die Zulage zur Riester-Rente noch für das Jahr 2003 erhalten will, muss bis spätestens 31. Dezember den Zulagenantrag stellen. Der Antrag wird über den Produktanbieter abgewickelt. Um die Zulage zu erhalten, muss sie in jedem Fall beantragt werden, auch dann, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden soll. Der 2005 eingeführte Dauerzulagenantrag kann auch rückwirkend für 2003 und 2004 beantragt werden. Für Männer kann sich der Abschluss einer Riester-Rente noch 2005 finanziell auszahlen. Zumindest bei den Versicherungsverträgen sind 2006 höhere Beiträge zu erwarten. Mit Einführung der Unisex-Regelung werden die Tarife für Männer um bis zu 15 Prozent angehoben, und zwar auf den Tarif, den bisher Frauen zahlen müssen. Ein Abschluss bis zum 31. Dezember hat den Vorteil, dass noch Zulagen und Steuervorteile für 2005 kassiert werden können. Die Förderung ist für alle Angebote gleich. Jeder Sparer bekommt für sich bis zu 76 Euro Grundzulage und für jedes Kind, für das er Kindergeld erhält, 92 Euro. Maximal kann man 2005 bis zu 1050 Euro inklusive Förderung einzahlen und von der Steuer absetzen.

WERBUNGSKOSTEN

Arbeitnehmer, die ihre Werbungskostenpauschale von 920 Euro ausgeschöpft haben, sollten Ausgaben für den Beruf vorziehen. So lassen sich 2005 Steuern sparen. Anschaffungen bis 410 Euro plus Mehrwertsteuer sind sofort steuerlich absetzbar. Besonders geeignet: Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Büromöbel. Bedenken sollten Arbeitnehmer aber, dass das Finanzamt häufig nur einen Teil der Kosten anerkennen, weil sie immer auch eine private Nutzung unterstellen.

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