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© dpa

Steuer: Alles sauber

Handwerker oder Haushaltshilfen zu melden, kann sich auszahlen. Bis zu 5200 Euro erstattet das Finanzamt zurück.

Schwarzarbeit ist nicht nur illegal, sie lohnt sich für den Auftraggeber auch immer weniger. Denn wer Handwerker oder Haushaltshilfen beim Finanzamt anmeldet, wird mit größeren Steuervorteilen als bisher belohnt. Bis zu 4000 Euro mehr als noch vor einem Jahr lassen sich jetzt bei der Einkommensteuer geltend machen. Geld zurück gibt es allerdings erst, wenn man einige Regeln beachtet.

Betroffene Bereiche

Sparen kann man bei allen haushaltsnahen Dienstleistungen, die prinzipiell auch von Familienmitgliedern erledigt werden könnten. Dazu gehören beispielsweise Putzen, Kochen, leichtere Arbeiten im Garten und die Betreuung von Kindern oder älteren Menschen. Auch wer Handwerker in seinen eigenen vier Wänden beschäftigt, kann seit dem 1. Januar in den Genuss höherer Steuerabzüge kommen. Das Finanzamt fördert hier beispielsweise Schönheitsreparaturen im Haushalt wie die Beseitigung von kleineren Schäden oder das Streichen von Innenwänden, aber auch die Wartung von Haushaltsgeräten.

Höhe der Erstattung

Wie viel das Finanzamt von der Steuerschuld abzieht, kommt auf das Beschäftigungsverhältnis und die Höhe des Lohns an. Dabei gibt es für haushaltsnahe Dienstleistungen zwei unterschiedliche Berechnungsklassen.

Bei Haushaltshilfen, die maximal 400 Euro pro Monat als Minijobber (siehe Kasten) verdienen, gibt es einen Steuerbonus auf Lohn und Sozialabgaben von 20 Prozent. Im Vorjahr waren es nur zehn Prozent. Die maximale Steuerermäßigung für den Auftraggeber beträgt bei diesen Minijobbern 510 Euro, was umgerechnet einem Jahreslohn von 2550 Euro entspricht.

Für Hilfen, die angestellt sind und mehr als 400 Euro verdienen, gibt es ebenfalls einen Bonus von 20 Prozent (vorher zwölf Prozent). Das Finanzamt berücksichtigt in diesem Fall maximal 20 .000 Euro an Lohnkosten. Die höchste Ersparnis für Auftraggeber liegt hier demnach bei 4000 Euro.

Steuern sparen mti Handwerkern

Für Handwerker gelten andere Sätze als bei den haushaltsnahen Dienstleistungen. Hier hat sich der Höchstbetrag, den das Finanzamt anerkennt, Anfang des Jahres auf 6000 Euro verdoppelt. 20 Prozent davon kann der Auftraggeber geltend machen. Demnach spart er bis zu 1200 Euro jährlich.

Arbeiten im Haus

Die Dienst- oder Handwerkerleistungen müssen im Haushalt erbracht werden. Dazu gehören auch Garten und Garage. Vorsicht: Das Finanzamt erkennt die Kosten nur an, wenn beispielsweise ein Monteur eine Waschmaschine im Haus repariert, nicht aber, wenn er das Gerät in die Werkstatt bringt, erklärt Steuerexpertin Stephanie Zipp von der Stiftung Warentest. Anderes Beispiel: Wäscht und bügelt eine Putzkraft zu Hause, wird die Dienstleistung anerkannt. Bringt man seine Hemden und Blusen zum Waschen und Bügeln dagegen in eine Wäscherei, gibt es keine Förderung. Außerdem von diesem Steuerbonus ausgeschlossen sind Leistungen, die ein Handwerker beim Neu- oder Umbau eines Hauses erbracht hat. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, darf es sich bei den Ausgaben nicht um Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen handeln. „Wenn berufstätige Eltern eine Kinderfrau ins Haus holen, kriegen sie diesen Bonus nicht“, sagt Expertin Zipp. „Denn diese Ausgaben sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig.“

Kombination der Steuervorteile möglich?

Ja. Wer einen Handwerker und eine Putzfrau beschäftigt, kann zusammen auf bis zu 5200 Euro Nachlass kommen (1200 Euro plus 4000 Euro). Der Steuerabzug ist außerdem nicht nur für den Haupthaushalt möglich. Wer also noch eine Immobilie besitzt, kann selbst Personalkosten für den dortigen Haushalt in seiner Steuererklärung geltend machen – auch wenn sie im Ausland steht. Voraussetzung ist aber, dass es sich um EU-Ausland handelt. Auch Kosten, die in Ferien- und Zweitwohnungen anfallen, sind steuerbegünstigt. Allerdings stehen die Sparbeiträge jedem Haushalt nur einmal zu. Auch zusammenlebende, unverheiratete Paare bekommen sie nur einmal.

Welche Kosten absetzbar sind

Den Bonus gibt es für Lohnzahlungen. Aber auch Fahrt- und Maschinenkosten kann man geltend machen. In allen Fällen wird die Umsatzsteuer berücksichtigt. Ausgaben für Materialien, etwa für Tapete, Kleister oder Teppichböden, zählen aber nicht. „In der Rechnung eines Handwerkers sollten deshalb die Kosten für die Arbeitskraft und das Material als getrennte Posten aufgeführt sein“, rät Zipp. Denn im Nachhinein ist es nicht mehr möglich, den jeweiligen Anteil zu schätzen. Für Rentner mit Haushaltshilfen gibt es eine Sonderregelung. Sie können die ersten 624 Euro Honorar als außergewöhnliche Belastung absetzen und den Rest als haushaltsnahe Dienstleistung.

Personalkosten belegen

Wie belegt man die Personalkosten gegenüber dem Finanzamt? Kostenbelege müssen der Steuererklärung zwar nicht direkt beigelegt werden. Das Finanzamt kann sie allerdings jederzeit anfordern. Hier gilt: Eine Quittung für eine Barzahlung reicht bisher als Nachweis nicht unbedingt aus. Eine Banküberweisung zählt hingegen als ausreichender Beleg.

Gutschrift der Boni

Arbeitnehmer können sich für Handwerker- und Haushaltshilfen vom Finanzamt einen Freibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen und die Steuerermäßigung so während des Jahres bei der Gehaltsabrechnung bekommen. Dazu müssen sie sich vom Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung besorgen. Wer lieber bis zur Jahresabrechnung wartet, rechnet seine Ausgaben in der Steuererklärung ab und drückt so seine Einkommensteuer.

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