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Steuern: Fiskus schaut bei Versicherungen genauer hin

Für Lebensversicherungen gelten jetzt strengere steuerliche Regelungen. Damit eine ab dem 1. April abgeschlossene Versicherung steuerbegünstigt ist, müssen mindestens 50 Prozent der Einzahlungen in den Risikoschutz für den Todesfall fließen.

Bei neuen Verträgen steige also der Anteil für die Risikoabsicherung, betonte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dadurch sinke der Sparanteil und damit die Rendite. Bei Altverträgen, die bis zum 31. März abgeschlossen worden sind, ändert sich nichts.

Der Steuervorteil von Lebensversicherungen besteht darin, dass nur die Hälfte der Erträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden muss. Damit Lebensversicherungen vom Fiskus als steuerbegünstigte Absicherung eingestuft werden, müssen sie mindestens zwölf Jahre und bis zum 60. Lebensjahr laufen. Neu ist nun das dritte Kriterium des erhöhten Risikoschutzes. Damit will der Gesetzgeber gewährleisten, dass die Lebensversicherung nicht als getarnte Kapitalanlage missbraucht wird.

Steuerlich noch attraktiver als eine Kapitallebensversicherung ist nach Meinung des GDV eine private Rentenversicherung. Hier wird die spätere Rentenzahlung nur mit dem vergleichsweise niedrigen Ertragsanteil besteuert. Dieser sinkt, je später die Rentenzahlung beginnt. Wer mit 65 Jahren zum ersten Mal eine Rente erhält, muss davon dauerhaft nur 18 Prozent versteuern. hej

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