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Wirtschaft: Teurer Rechtsschutz

Viele Versicherungen haben ihre Tarife kräftig erhöht und wollen das auch weiterhin tun. Aber es gibt Möglichkeiten zu sparen

Auch die Rechtsschutzversicherer müssen sich umstellen. Kunden, die sich beim Anwalt beraten lassen, präsentieren ihrer Versicherung jetzt unterschiedliche Rechnungen – je nach Verhandlungsgeschick des Mandanten. Für Versicherte, die ihre Versicherung erst kürzlich abgeschlossen haben, ist das kein Problem. Denn in ihren aktuellen Versicherungsbedingungen garantieren die Rechtsschutzversicherer, dass sie Beratungskosten bis zu 250 Euro übernehmen. Mehr darf ein Anwalt, der Privatleute berät, sowieso nicht berechnen (siehe oben) .

Kulanz für Altkunden. Kunden, die ihre Rechtsschutzversicherung bereits 2004 oder noch früher abgeschlossen haben, finden in ihren Versicherungsbedingungen dagegen einen Verweis auf die – nun weggefallene – gesetzliche Vergütung. Diese Kunden sollen jedoch nicht schlechter gestellt werden als solche mit neuen Rechtsschutzbedingungen, betont Sonja Adelhelm von Advocard. Bei der Arag heißt es: „Die Beratungshonorare werden im Rahmen einer kulanten Schadenpraxis reguliert.“

Die Versicherer versuchen jedoch, die Kunden an die Hand zu nehmen. „Vielen fehlt eine genaue Vorstellung von Anwaltshonoraren und die Erfahrung im Umgang mit der Anwaltschaft“, warnt Rainer Tögel, Vorstandsmitglied der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Die Kunden sollten auf keinen Fall vorschnelle Honorarvereinbarungen unterschreiben, meint Tögel. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, solle sich an diese wenden. Die Versicherung helfe, den passenden Anwalt zu finden.

Anwalt am Telefon. Bei der Arag geht das automatisch. Neukunden, die eine anwaltliche Erstberatung wünschen, bekommen einen Ansprechpartner von ihrer Versicherung vermittelt. Beim „Arag Rechtsnavigator“ werden Versicherungsnehmer, die eine Rechtsfrage haben, telefonisch mit einem Anwalt verbunden. Der Vorteil für die Versicherung: Die Arag sucht den Anwalt aus. Der Vorteil für den Kunden: Er kann auch Fragen zu solchen Rechtsgebieten stellen, die er in seiner Police nicht abgedeckt hat. Beispiel: Wer nur eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung hat, kann auch eine Frage zum Arbeitsrecht stellen.

Preise haben sich verdoppelt. Mit der Einrichtung eines Anwaltspools versuchen die Versicherer, die Kosten im Griff zu behalten. Das ist nötig, denn im vergangenen Jahr lag die Schaden-Kosten-Quote in der Branche bei 105 Prozent. Erst bei Werten unter 100 arbeitet eine Versicherung profitabel. Als Grund für die schwarzen Zahlen nennen die Versicherer stets die Neuregelung des Anwaltsgebührenrechts im Jahr 2004. Das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz habe die Kosten in die Höhe getrieben. Neuverträge über den Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige haben sich in den vergangenen vier Jahren mehr als verdoppelt, schreibt die Stiftung Warentest. Allerdings seien viele Anbieter auch mit deutlich moderateren Steigerungen ausgekommen, darunter die Allianz, die Badische, die D.A.S., der DMB Rechtsschutz, die Karlsruher und die Örag.

Weitere Erhöhungen im Gespräch. Ob die Unternehmen ihre Prämien erneut heraufsetzen, wird bei vielen Gesellschaften gerade diskutiert. Die Arag will nach der Sommerpause entscheiden, bei der Advocard wird ebenfalls noch geprüft, ob die Preise zum nächsten Jahr steigen werden. D.A.S.-Kunden werden wahrscheinlich zum Herbst eine Beitragserhöhung hinnehmen müssen.

Große Preisunterschiede. Die Preisunterschiede zwischen den Versicherern sind groß, hat die Stiftung Warentest herausgefunden. Beispiel Verkehrsrechtsschutz für die Familie. Wer einen Tarif ohne Selbstbehalt wählt, zahlt bei der DEVK 87 Euro im Jahr, die Itzehoer verlangt 166 Euro. Das Komplettpaket aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige kann man ohne Selbstbehalt für 202 Euro bei der WGV abschließen oder für 356 Euro bei Allrecht, allerdings gibt es dort auch noch zusätzliche Leistungen.

Selbstbehalt vereinbaren. Den Preis senken kann man auch auf anderen Wegen. Wer sich auf einen Selbstbehalt einlässt – meist sind das 150 Euro – kann den Beitrag drücken. Beispiel: Der Familien-Verkehrsrechtsschutz beim ohnehin sehr günstigen Anbieter DEVK reduziert sich von 87 auf 59 Euro im Jahr, wenn man Schäden bis zu 150 Euro selber trägt.

Schadenfreiheitsrabatte. Advocard, Badische, Örag und Rechtsschutz-Union gewähren nach dem Vorbild der Autoversicherung Schadenfreiheitsrabatte.

Nicht in Raten zahlen. Wer seinen Beitrag einmal im Jahr zahlt und nicht pro Quartal, kann bis zu fünf Prozent sparen.

Lange Bindung. Eine Ermäßigung bekommen auch Kunden, die sich länger binden. Ein Fünf-Jahres-Vertrag führt bei der Allianz und der R+V zu einer Ersparnis von zehn Prozent.

Den Test von Rechtsschutzversicherungen finden Sie in Finanztest 6/2006

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