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TIPPS FÜR VERBRAUCHER: Das ist Ihr gutes Recht

Bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie sich unverzüglich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen. Sie müssen nicht warten, bis der Verursacher den Unfall meldet.

Bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie sich unverzüglich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen. Sie müssen nicht warten, bis der Verursacher den Unfall meldet.

Ein Schaden kann aufgrund eines Gutachtens fiktiv erstattet werden. Der Versicherer behält dann aber die Mehrwertsteuer ein. Entschließt sich der Versicherte später für die Reparatur, kann er rückwirkend die angefallene Mehrwertsteuer einfordern.

Über die Reparatur hinaus haben Geschädigte weitere Ansprüche, die sie beim Versicherer einfordern müssen. Dazu gehören etwa der Wertminderungsausgleich, eine Kostenpauschale für Telefongebühren und eine Entschädigung für den Nutzungsausfall.

Wer Probleme mit dem eigenen Autoversicherer hat, etwa weil er findet, dass die Versicherung ihm zu Unrecht die Schuld für den Unfall gibt, kann Beschwerde beim Versicherungsombudsmann einlegen (www.versicherungsombudsmann.de). tmk

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