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Wirtschaft: Übernahme fast unmöglich

Das VWGesetz von 1960 sichert die Macht des Staates im Konzern. Danach darf Niedersachsen als Großaktionär zwei Mitglieder des Aufsichtsrats stellen.

Das VWGesetz von 1960 sichert die Macht des Staates im Konzern. Danach darf Niedersachsen als Großaktionär zwei Mitglieder des Aufsichtsrats stellen. Vor allem aber begrenzt es das Stimmrecht in der Hauptversammlung : Egal wie viele Anteile ein Aktionär hat, er kann bei VW niemals mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben. Diese Begrenzung macht es fast unmöglich, dass ein einzelner Großaktionär das Land Niedersachsen, das lediglich 18,2 Prozent hält, überstimmen kann. Die EU-Kommission versucht seit Jahren, das VW-Gesetz zu kippen. Sie argumentiert, dass die Sonderstellung des Landes den freien Kapitalverkehr in Europa beeinträchtigt. Ende 2006 will der Europäische Gerichtshof über das VW-Gesetz entscheiden. Die größten Kapitaleigner sind bisher – vom Land abgesehen – die Investmentgesellschaft Brandes I nvestment Partners (rund zehn Prozent Anteile) und Volkswagen selbst. Das Unternehmen hält gut 13 Prozent seiner Aktien. stek

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