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Wirtschaft: Unfälle im Ausland können teuer werden

Wer unverschuldet in einen Crash verwickelt wird, bleibt oft auf einem Teil der Kosten sitzen

Neulich, auf dem Weg zur Akropolis: Schüchtern tastet sich ein rotes Auto mit deutschem Kennzeichen im Berufsverkehr voran. Es kracht, der Fahrer des griechischen Lieferwagens hat den Deutschen zu spät gesehen – Blechschaden. Beide Fahrer steigen aus, in flimmernder Hitze reden sie aufeinander ein, versuchen, sich zu verständigen. Eine klassische Szene: Jedes Jahr geraten 150000 Deutsche im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall. Neben unterschiedlichen Mentalitäten prallen dann auch abweichende Rechts- und Versicherungssysteme aufeinander.

In vielen Urlaubsländern sind die Versicherungs-Deckungssummen niedriger als in Deutschland, das gilt besonders für Spanien und Kroatien. Ist der Schaden höher als der Betrag, den die Versicherung zahlt, könnte der Geschädigte auf den restlichen Kosten sitzen bleiben. Es sei denn, er hat zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht eine Auslandsversicherung abgeschlossen. Dann kann er bei einem unverschuldeten Unfall den Schaden bei seinem eigenen Versicherer nach deutschem Recht geltend machen. Das Gleiche gilt für Mietautos. Hier kann man sich zusätzlich zur ausländischen Versicherung mit einer so genannten „Mallorca-Police“ absichern.

Nächste Falle: Ist Ihr Auto fahruntüchtig, übernimmt der ausländische Versicherer zwar in aller Regel die Abschleppkosten, aber nicht immer zur benötigten Spezialwerkstatt. Ein Schutzbrief von einem Automobilclub oder einer Versicherung garantiert Ihnen konkrete Hilfe vor Ort und einen Ersatzwagen – auch bei reinen Autopannen.

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden, ist es sinnvoll, die Polizei zu rufen. Allerdings werden Lackschäden in südlichen Ländern oft weniger ernst genommen als in Deutschland. Bei verletzten Personen, Fahrerflucht und hohen Sachschäden ist der Polizeiruf ohnehin Pflicht. Wenn möglich, sollten Sie sich einen Durchschlag des Unfallprotokolls geben lassen. Unmittelbar nach dem Unfall sollte die ausländische Versicherung telefonisch informiert werden – das geht auf Deutsch, denn seit 2003 müssen alle europäischen Versicherer in jedem EU-Land eine Stelle haben, die sich um die Regulierung des Schadens kümmert. Wo die sitzt, sagt der Zentralruf der Autoversicherer in Deutschland, Telefonnummer 01802/5026. Auch eine Rücksprache mit dem eigenen Versicherer ist empfehlenswert

Ist nach drei Monaten noch keine Zahlung oder eine ausführliche Stellungnahme erfolgt, kann die nationale Entschädigungsstelle, der Verein für Verkehrsopferhilfe in Hamburg, weiterhelfen (siehe Kasten) . Klagen im Ausland ohne Rechtsschutzversicherung bergen Risiken. Auch wenn Sie als Geschädigter den Prozess gewinnen, werden Anwaltskosten vom Versicherer oft nicht übernommen.

Wer erst jetzt ins Ausland reist, sollte einige Tipps beachten. „Einige Dokumente und eine Kamera gehören bei jeder Auslandsreise ins Handschuhfach“, sagt Stephan Schweda, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungsgesellschaft (GDV). So darf der europäische Unfallbericht, in zwölf Sprachen kostenlos bei den Versicherern erhältlich, nicht fehlen. Er überbrückt Sprachbarrieren und wird in den meisten Ländern von Behörden und Versicherungen anerkannt. Die Beteiligten sollten ihn direkt nach dem Unfall ausfüllen und die Durchschläge austauschen. „Lassen Sie sich einen Ausweis zeigen und überprüfen Sie das Kennzeichen. Ist das Formular komplett ausgefüllt, haben Sie bereits alle wichtigen Daten beisammen“. Die Grüne Karte, ein internationaler Versicherungsnachweis, ist innerhalb der EU nicht mehr vorgeschrieben. „Nehmen Sie die Karte trotzdem mit, sie ist kostenlos und enthält die wichtigsten Versicherungsdaten“, rät Schweda.

Philip Volkmann-Schluck

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