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Urlaubsschnäppchen: Shopping ohne Grenzen

Vieles gibt es im Ausland billiger. Doch manches vermeintliche Schnäppchen entpuppt sich zu Hause als Fehlkauf. Und dann?

Im Urlaub sitzt das Geld locker. Vor allem, wenn das Polo-Ralph-Lauren-Shirt oder die Dolce-Sonnenbrille nur ein Zehntel dessen kosten, was man zu Hause hinblättern muss. Und auch Fotoapparate, Camcorder oder Computer gibt es im Ausland oft billiger als in Deutschland. Doch oft gibt es schon an der Grenze Probleme.

PLAGIATE

Die Auswahl auf dem Basar ist riesig: Von Designer-Sonnenbrillen und T-Shirts über Handtaschen bis hin zum Orientteppich gibt es hier alles. Doch Vorsicht: Oft handelt es sich um Plagiate. „Wenn der angebotene Preis weit unter dem Normalpreis liegt, sollte man skeptisch werden“, warnt Charlotte Geiger vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl. Denn mit den oftmals minderwertigen Produkten hat der Verbraucher nicht nur wenig Freude, er macht sich unter Umständen sogar strafbar. „Manche Länder ahnden den Kauf von Plagiaten sehr streng“, weiß Geiger. „In Frankreich etwa drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Strafe von bis zu 500 000 Euro.“

Der deutsche Zoll ist dagegen etwas nachsichtiger. Sofern der gezahlte Preis für die Waren die festgelegten Wertgrenzen (siehe Kasten) nicht übersteigt, dürfen die Mitbringsel behalten werden. Andernfalls können sie einkassiert und vernichtet werden, sofern der geprellte Markenhersteller dies beim Zoll beantragt hat. Der Hersteller entscheidet auch, inwiefern er rechtlich gegen den Reisenden vorgeht. Liegt der Verdacht des gewerblichen Plagiathandels vor, behält sich der Zoll ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung offen.

PREISE
Hinzu kommt: Nicht jedes vermeintliche Urlaubsschnäppchen ist wirklich eines. „Wir raten zur Vorsicht“, sagt Charlotte Geiger vom EVZ. „Bei einer guten Recherche im Internet oder auf dem heimischen Markt sind oft vergleichbar gute Preise daheim zu finden.“ Wenn Sie sich für bestimmte Produkte interessieren, sollten Sie schon vor Reiseantritt die Preise gezielt vergleichen und erst dann zuschlagen. Und vor allem: Rechnen Sie genau nach. Denn bei der Überführung nach Deutschland können gegebenenfalls hohe Transportkosten und Zollgebühren zum eigentlichen Kaufpreis dazukommen.

STANDARDS
Probleme kann es auch mit der Technik geben. Dann nämlich, wenn das Gerät nur mit 110 Volt Spannung statt wie in Europa üblich mit 230 Volt versorgt werden darf. „Einige Geräte vertragen 230 Volt, andere nicht. Dann muss die Betriebsspannung mit Hilfe eines vorgeschalteten Transformators umgeschaltet werden“, erklärt Thomas Seitz vom Verband der Elektrotechnik. Das allerdings sei oftmals teuer und noch aus einem anderen Grund nicht ratsam. „Wenn das Gerät dann Feuer fangen sollte oder Sie einen Stromschlag bekommen, haften dafür weder Hersteller noch Versicherung.“ Insbesondere bei stromfressenden Haushaltsgeräten wie Wasserkochern oder semi-professionellen Kaffeemaschinen, die in Europa mit speziellen Schutzkontakt-Steckern (Schuko-Steckern) ausgerüstet sind, rät der Experte vom Kauf im außereuropäischen Ausland ab. Bei Fernsehern oder Flachbildschirmen sei das Risiko aufgrund der geringeren Leistung zwar nicht so hoch, die Verantwortung liege dennoch beim Käufer.

Innerhalb Europas könnte es beim Erwerb von Technikartikeln zu einem anderen Problem kommen: Während die schmalen, zweipoligen Eurostecker untereinander kompatibel sind, gilt das nicht unbedingt für die breiten Schuko-Stecker. So haben etwa Frankreich oder England andere Steckersysteme, sagt Seitz. „Mit einem Adapter passen die Geräte aber auch in deutsche Steckdosen.“ Hier gilt also: Erkundigen Sie sich vor dem Kauf, welche Elektronikartikel Sie unter welchen Voraussetzungen zu Hause verwenden können.

GEWÄHRLEISTUNG
Was kann man tun, wenn die im Urlaub gekaufte Ware zu Hause kaputtgeht? Rechtlich ist das einfach: Für Käufe im EU-Ausland gilt die sogenannte Verkaufsgüterkaufrichtlinie. Danach haftet der Verkäufer, wenn ein von ihm verkauftes Produkt nicht einwandfrei ist. In einem solchen Fall hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung – und zwar innerhalb einer angemessenen Frist und ohne, dass er etwas dafür zahlen muss. Auch die Transportkosten muss der Verkäufer übernehmen.

Ist der Händler nicht in der Lage, innerhalb dieser Frist nachzubessern, kann der Verbraucher vom Kauf zurücktreten oder zumindest eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Die Gewährleistung gilt innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf. Für die Zeit danach kann der Verkäufer eine freiwillige Garantie aussprechen, die etwa weitere Reparaturen regelt. Die Garantieerklärung muss deutlich erkennen lassen, bis wann, in welchen Fällen und wem gegenüber sie in Anspruch genommen werden kann. Achten Sie darauf, welche Kosten Sie im Garantiefall selbst zu tragen haben.

Derlei einheitliche Regelungen gibt es außerhalb der EU nicht, jedes Land hat unterschiedliche Mindesthaftungsstandards. „Verbraucher sollten daher vor dem Kauf immer nach den Gewährleistungs- und Garantiebedingungen fragen und sich diese schriftlich geben lassen“, rät Thomas Krümmel, Rechtsanwalt der Sozietät Meyer-Köring in Berlin-Mitte. Dabei geht es etwa um die Frage, wer die Versandkosten trägt und wie der Umtausch praktisch funktioniert. Zum Kauf im Ausland gehört immer eine gewisse Risikobereitschaft. „Absichern kann man sich häufig aber mit einer optionalen Zusatzgarantie, die von vielen Versicherungen angeboten wird. Doch auch hier sollte man sich die Bedingungen genau ansehen“, empfiehlt der Anwalt, der auf internationalen Rechtsverkehr spezialisiert ist.

ONLINE-SHOPS

Man kann auch von zu Hause aus im Ausland einkaufen – online. Das erleichtert den Preisvergleich zwischen verschiedenen in- und ausländischen Händlern. Hat sich der Kunde für das Produkt eines Händlers entschieden, sollte er vor der Bestellung die Internet-Seite kontrollieren und überprüfen, ob das Impressum vollständig ist. Dazu zählen der Name, eine ladungsfähige Anschrift sowie eine E-Mail-Adresse, erläutert Charlotte Geiger vom EVZ. „Fehlen diese Angaben, kann es einem Verbraucher im Gewährleistungsfall unter Umständen unmöglich sein, seine Rechte geltend zu machen.“ Doch noch aus einem anderen Grund hapert der grenzüberschreitende Online-Handel: Einer Studie der EU zufolge scheitern 61 Prozent der online getätigten Bestellungen daran, dass die Händler nicht in das Land des Verbrauchers liefern oder keinen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr anbieten. Dabei sind gerade für Technikfans Online-Shops interessant, vor allem amerikanische. Die dort angebotenen Produkte sind oftmals günstiger als in Deutschland. Doch erst nachdem man die Warranty-, also Garantiebedingungen sorgfältig gelesen hat, sollte man auf den Kaufen- beziehungsweise Buy-Button klicken. Das gilt auch für andere Länder außerhalb Europas. Denn die Haftungsregelungen für den Kauf auf Online-Portalen sind von Land zu Land unterschiedlich.

HILFE
Grenzüberschreitende Geschäfte sind so lange gut, wie nichts schiefläuft. Bei Reklamationen schalten viele Händler auf stur. Hinzu kommen oft Sprachbarrieren. Für derlei Fälle gibt es in jedem EU-Land sowie Norwegen und Island ein Europäisches Verbraucherzentrum. Diese Zentren helfen, zwischen Verbraucher und Händler außergerichtlich zu vermitteln, notfalls leiten sie die Fälle auch an nationale Schiedsstellen weiter. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren sind sowohl die rechtliche Hilfestellung der Verbraucherzentren als auch das Schiedsverfahren kostenlos und unaufwendig.

Ein Gerichtsverfahren im Ausland lohnt sich zudem erst bei höheren Streitwerten, sagt Charlotte Geiger vom EVZ Deutschland. „Einige nationale Zivilprozessordnungen sehen vor, dass die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten wie zum Beispiel Rechtsanwaltsgebühren auch dann nicht erstattet werden, wenn man den Prozess gewinnt.“ Nur wer online vom heimischen PC aus Ware auf einer ausländischen Internetseite bestellt hat, kann seine Rechte auch vor einem deutschen Gericht einklagen. Bei Problemen mit Händlern in den USA und Kanada können sich Verbraucher an das dortige Better Business Bureau (www.bbb.org), eine Art Verbraucherzentrale, wenden. In anderen außereuropäischen Ländern sind Kunden bei Streitigkeiten dagegen meist auf sich allein gestellt.

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