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© dpa

Verbraucherschutz: Mehr Auskunft über Lebensmittel

Was steckt in unseren Lebensmitteln, welches Spielzeug ist mit Schwermetallen versetzt und welche Kosmetikartikel enthalten Allergene? Jetzt sollen sich die Bürger besser über Produkte informieren können - das neue Verbraucherinformationsgesetz ist in Kraft getreten. Schön und gut, abgesehen von den Kosten, die auf die Verbraucher zu kommen.

Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) spricht von einem "Meilenstein“ in der Geschichte des Bürgerschutzes – gemeint ist das am 1.Mai in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Das Gesetz verpflichtet die zuständigen Behörden der Länder und des Bundes, Auskunft über Missstände bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zu geben.

Solche Fälle liegen vor, wenn Gesundheitsgefahren bestehen, etwa durch Salmonellen in Lebensmitteln, wenn ekelerregende Lebensmittel wie Gammelfleisch in Umlauf gebracht werden oder Verstöße gegen das Lebensmittelrecht vorliegen, etwa bei Überschreitung von Pestizid-Grenzwerten in einer bestimmten Obstsorte.

Aktiv nutzen!

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) rief die Konsumenten auf, von ihren neuen Informationsrechten Gebrauch zu machen und das Gesetz aktiv zu nutzen. "Nur indem Verbraucher ihre neuen Rechte wahrnehmen, erfahren wir, was das neue Gesetz wert ist", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen in Berlin. Durch Anfragen könnten die Verbraucher nicht nur für sie relevante Informationen erlangen, sondern zugleich Vollzugsdefizite der Behörden aufdecken.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Bundesinstitut für Risikobewertung müssen innerhalb von vier Wochen Bürgern dazu Fragen beantworten und Akteneinsicht gewähren. Dieses Informationsrecht umfasst nicht nur Lebensmittel, sondern auch Wein und Bedarfsgegenstände wie Kosmetika, Spielzeug, Textilien und Geschirr.

"Wir wollen, dass die Menschen in unserem Land über das Verbraucherinformationsgesetz und damit über ihre neuen Rechte Bescheid wissen", sagte Seehofer. Deshalb sei eine Informationshotline (01805 844 544) eingerichtet worden, unter der Mitarbeiter der größten deutschen Verbraucherzentrale die Anrufer über ihre neuen Ansprüche aufklären. Im Internet erhalten Verbraucher unter vig-wirkt.de Informationen zu dem Gesetz.

Nicht ausgereift und viel zu teuer

Verbraucherschützer hatten im Vorfeld bemängelt, dass das Gesetz zahlreiche Schwachstellen aufweise. Die Umweltorganisation Greenpeace kritisierte, das Gesetz bleibe auf Lebensmittel und andere Produktgruppen wie Kosmetik und Reinigungsmittel beschränkt. Nicht erfasst würden viele andere Waren und auch Dienstleistungen. Obendrein mache es ein kompliziertes Antragsverfahren den Verbrauchern schwer, den richtigen Ansprechpartner zu finden und sich dann auch noch zu informieren. Die Behörden müssten nur dann Informationen veröffentlichen, wenn die Gesundheit der Verbraucher akut gefährdet sei - und andernfalls nicht tätig werden, kritisierte Greenpeace.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch warnt gar, rund 40 Millionen Bundesbürger könnten das neue Gesetz erst einmal gar nicht in Anspruch nehmen, weil einige Bundesländer die Regelungen noch nicht in Landesrecht umgesetzt hätten. Außerdem könne sich die Gebühr für eine Auskunft theoretisch in Extremfällen auf mehr als 10.000 Euro belaufen - dies sehe das saarländische Landesrecht so vor. (sgo/ddp/AFP)

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