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Warentest Logos

© dpa

Verbraucherschutz: Warentester regeln Werbung mit ihrem Siegel

Sie sind neutrale Inseln im bunten Werbemeer und Orientierung für Millionen Käufer: Die meist nüchtern gestalteten Testsiegel mit Urteilen wie "gut", "sehr gut" oder "empfehlenswert". Die Stiftung Warentest hat jetzt genau festgelegt, wie Anbieter mit Ergebnissen werben dürfen.

Gern schmücken Hersteller und Händler ihre Produkte vom Waschpulver bis zum Winterreifen mit vertrauensstiftenden Signets unabhängiger Prüfer. Doch was die Stiftung Warentest in Wirtschaftswunderzeiten mit ihren Analysen anfing, ist längst zu einem umkämpften Geschäft geworden - diverse Gütezeichen machen sich gegenseitig Konkurrenz. Mit einem neuen Markenauftritt wollen die Warentester ihre Position behaupten und regeln nun auch Werbung mit ihrem Logo strenger. Denn manche Firmen nehmen es bei der Reklame nicht immer ganz genau.

Tricks und Täuschungen haben die Warentester in den vergangenen Jahren einige entdeckt. Nach einer Untersuchung von Fährschiffen habe zum Beispiel ein Anbieter das Qualitätsurteil "gut" kurzerhand auf Reisen mit dem getesteten Schiff übertragen, sagte der Chefredakteur der Zeitschrift "test", Hubertus Primus, am Donnerstag in Berlin. Ein Elektromarkt pries ein Navigationsgerät als "Testsieger" an, das gar nicht untersucht worden war. Oder eine Chemiefirma warb mit einem "sehr gut" für die Wirksamkeit eines Anti-Schimmel-Mittels, obwohl das Gesamturteil nur "ausreichend" lautete. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, dem Käufer irreführende Reklame melden können, hat bereits mehrere Anbieter abgemahnt.

Juristische Regeln und feste Kosten

Um Missbrauch zu unterbinden, haben die Warentester aber auch neue Regeln in Kraft gesetzt. Bisher nur als "Empfehlungen" formulierte Werbe-Vorgaben gelten jetzt als "Nutzungsbedingungen", die Firmen einhalten sollen. Testergebnisse sind demnach klar von anderen Werbeaussagen abzusetzen. Günstige Einzelaussagen zu einem Produkt dürfen nicht allein beworben werden, wenn es daneben auch ungünstige gibt. Bei Lebensmitteln ist die genaue Produktionsserie mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum zu nennen. Und auf Tests, die überholt sind, soll auch nicht mehr hingewiesen werden. "Schutzgebühr" zur Nutzung des Test-Logos mit vorgeschriebenen grafischen Elementen: 350 Euro.

Bei der Konkurrenz von Öko-Test gelten schon länger juristische Regeln. Wer das Label nutzen will, muss 300 Euro plus Mehrwertsteuer bezahlen und einen "Gestattungsvertrag" unterschreiben. Darin verpflichten sich Firmen, "keine falschen Vorstellungen" über die Beurteilung zu wecken. Nicht mehr verwendet werden darf das Siegel zum Beispiel, wenn Produkte in getesteten Eigenschaften verändert wurden. Bei Verstößen drohen 5001 Euro Vertragsstrafe - weitere Schadenersatzansprüche ausdrücklich vorbehalten. Denn es bestehe nicht nur die Gefahr wettbewerbswidriger Werbung, sondern auch einer "Schädigung des Rufes von Ökotest", argumentiert der Verlag.

Neues Logo für die harte Konkurrenz

Am Kiosk konkurriert das Magazin allmonatlich mit dem Warentest-Flaggschiff "test" und dem Schwesterblatt "Finanztest" um Leser. Dazu kommen Jahrbücher, Angebote zum Fax-Abruf oder Onlinedatenbanken mit Produktinformationen per Mausklick. Und auch andere Fachzeitschriften und Verbände haben die Anziehungskraft von Gütesiegeln entdeckt und vergeben Noten für Computerfestplatten oder Winterreifen, wie zum Beispiel der Autoclub ADAC. Bei aller Wachsamkeit mit Blick auf ungenaue Reklame haben die Qualitätsprüfer aber auch ein Interesse, dass möglichst ihr eigenes Logo auf Produkten und in Anzeigen prangt.

Die vor 44 Jahren auf einen Bundestags-Beschluss hin gegründete Stiftung Warentest wappnet sich daher mit einem neuen Logo für den härteren Konkurrenzkampf. Das Ziel lautet Unverwechselbarkeit, wie "test"-Chefredakteur Primus erläuterte. Denn durch millionenfache Werbung mit dem Gütesiegel werde die Stiftung bei deutlich mehr Menschen bekannt als nur bei den Lesern ihrer Zeitschriften.

Sascha Meyer[dpa]

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