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Reichstag

© dpa

Vergnügen im Freien: Da hört der Spaß auf

Partys im Park oder im Garten, Sonnenbäder auf dem Balkon – was im Sommer erlaubt ist, und wo Ordnungshüter kein Pardon kennen.

Wann, wenn nicht jetzt? Sommer, Ferien – die richtige Zeit für Gartenpartys und Grillgelage. Doch was ist, wenn die Nachbarn nicht mitspielen? Und kann man notfalls auf den Park ausweichen? Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Partyleben im Freien.

PARTY IM PARK

Wer mit seinen Freunden ein Picknick im Park machen möchte, sollte einen Müllsack nicht vergessen. Liegen gelassene Chipstüten oder Bierflaschen kosten ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Essensreste ins Gebüsch zu werfen, könnte außerdem ungebetene Gäste anziehen: „Dadurch haben wir Probleme mit Ratten, Füchsen oder Krähen“, sagt Harald Büttner, Leiter des Grünflächenamtes von Berlin-Mitte.

Eine große Party mit aufgebautem Zelt oder Biertischgarnitur im Park zu feiern, ist verboten, gegen kleinere Feiern hat das Grünflächenamt nichts einzuwenden. Zum Ausladen von Grill und Bierkästen sollte man sein Auto jedoch auf den Parkplatz und nicht auf der Parkwiese abstellen. Wer sich nicht daran hält, kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro riskieren.

MIT MUSIK

Auch die spontanen Musiksessions, die zurzeit im Görlitzer Park oder in der Hasenheide angesagt sind, hält Büttner für problematisch. Solche Veranstaltungen müssen angemeldet werden. Außerdem droht eine Lärmbelästigung für Anwohner und andere Parkgäste. „Das gibt ein Verwarnungsgeld von 25 Euro“, sagt Büttner. Wer nach dem Besuch der Ordnungshüter trotzdem weiterfeiert, riskiert je nach Einzelfall sogar ein Bußgeld in vierstelliger Höhe – und dass die Musikanlage beschlagnahmt wird.

FUSSBALL

Eine Runde kicken oder Federball spielen ist auf allen ausgewiesenen Liege- und Spielwiesen in Berlin erlaubt. Auf dem „Platz der Republik“ vor dem Reichstag haben Hobbysportler aber nichts zu suchen – bei Verstoß droht ein Verwarnungsgeld von 50 Euro. Außerdem muss der entstandene Schaden bezahlt werden. „Stollenschuhe machen die Rasensprengköpfe kaputt, die kosten pro Stück 150 Euro“, weiß Büttner.

RADFAHREN UND SKATEN

Sportarten, die für Mitmenschen gefährlich sein könnten – wie Bogenschießen oder Golfspielen – sind generell verboten. Wer sich darüber hinwegsetzt, muss 20 Euro Bußgeld zahlen. Radfahren und Inlineskaten sind auf ausgewiesenen Parkwegen dagegen kein Problem – solange Schritttempo gefahren wird. „Bei Unfällen sind Radfahrer und Inlineskater aber grundsätzlich schuld“, mahnt Büttner.

EIN BAD IM TEICH

Wer sich im Wasser abkühlen will, sollte das nur in öffentlichen Schwimmbädern tun und nicht in Parkgewässern. Das verstößt nicht nur gegen die Regeln, sondern kann auch gesundheitsschädlich sein: „Die Teiche entsprechen nicht den Hygienestandards“, warnt Büttner. Für kleine Kinder stehen Planschbecken zur Verfügung, etwa im Volkspark Friedrichshain oder im Schillerpark in Mitte.

OBEN OHNE

Sich für eine nahtlose Bräune nackt auf die Wiese zu legen, ist erlaubt – solange es keinen stört. „Bisher haben wir damit aber keine Probleme gehabt“, sagt Büttner. Sex auf der Wiese oder der Parkbank ist dagegen tabu und kann neben einem Verwarnungsgeld von 25 Euro eine Anzeige wegen der Erregung öffentlichen Ärgernisses nach sich ziehen.

PARTY IM GARTEN

So lustig eine Gartenparty auch sein mag, ab 22 Uhr muss laut Landesemissionsschutzgesetz die Lautstärke gedrosselt werden. Denn von 22 bis 6 Uhr herrscht Nachtruhe. Bei einem Verstoß ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro fällig. An Sonn- und Feiertagen darf man zudem nicht Rasen mähen oder mit lauten Maschinen hantieren. Fühlen sich die Nachbarn gestört und alarmieren sie die Polizei, droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro.

SPIELENDE KINDER

Für Kinder, die tagsüber im Garten spielen, gibt es dagegen keine gesetzlichen Einschränkungen, auch wenn sie laut sind. Dennoch rät der Deutsche Mieterbund zur Rücksichtnahme: „Wenn die Schaukel unter dem Fenster der 80-jährigen Nachbarin hängt, die regelmäßig einen Mittagsschlaf macht, sollte man darauf unbedingt Rücksicht nehmen“, rät Ulrich Ropertz, Sprecher der Mietervereinigung.

PLANSCHBECKEN AUF DEM BALKON

Eine Sandkiste oder ein Planschbecken auf dem Balkon oder der Dachterrasse aufzustellen, ist erlaubt. Entscheidend ist aber die Größe: „Große Sandkisten oder Pools können die Statik verändern, das ist äußerst gefährlich“, warnt Kai Warnicke, Geschäftsführer der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund. Sonnenschirme, Blumenkübel und -kästen (auch jene, die nach außen hängen), dürfen dagegen Platz auf jedem Balkon haben. „Beim Blumenwässern sollten Sie aber aufpassen, nicht auch die Nachbarn zu gießen“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

Was das Oben-ohne-Sonnen im eigenen Garten und auf dem Balkon angeht, gebe es keinen rechtlich festgesetzten „Dresscode“, so Ropertz. Wenn der Balkon aber ohne Sichtschutz auf die Hauptstraße geht, könnte ein FKK-Sonnenbad juristischen Ärger nach sich ziehen. „Das ist ein Grund für die Erregung öffentlichen Ärgernisses“, warnt der Mietrechtsexperte.

Kathrin Drehkopf

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