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Versicherung: Wer zahlt bei Unwetterschäden?

Wer den Schaden hat: Gewitter und Wolkenbrüche nehmen zu. Doch viele Menschen sind nicht richtig versichert. Wirklich gewappnet ist man nur mit Zusatzversicherung.

Hochwasser in Franken, Sturm in Niedersachsen, Überschwemmungen in England – das Wetter wird unberechenbarer. Auch Berlin bleibt nicht verschont. Erst in der vergangenen Woche liefen wieder Keller voll, weil es vom Himmel schüttete. Nach dem ersten Schock folgt der zweite schnell auf dem Fuß. Denn viele Menschen bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Unwetterschäden sind in den normalen Versicherungspolicen meist nicht enthalten, und man braucht eine Zusatzversicherung, um wirklich gewappnet zu sein.

Volle Keller

Wenn die Welt untergeht und der Keller vollläuft, weil die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr schlucken kann, ist von der Versicherung meist nichts zu holen. Zwar kann man solche Elementarschäden versichern, doch kaum jemand tut das. Gerade einmal acht Prozent aller Wohngebäudeversicherungen und elf Prozent aller Hausratversicherungen enthalten eine solche Zusatzklausel, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ohne eine solche Zusatzversicherung geht man leer aus.

Wasserschaden

Das Problem: Die normalen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen decken zwar Wasserschäden ab, allerdings nur solche, die durch Leitungswasser verursacht sind. "Platzt ein Rohr oder läuft das verstopfte Waschbecken über, ist das ein Fall für die Versicherung", sagt Thorsten Rudnik, "Regenwasser hingegen nicht". Es sei denn, es stürmt, der Sturm drückt die Fenster auf, und es regnet anschließend herein. Auch dann zahlt die Versicherung. Denn Sturmschäden (ab Windstärke acht) sind von der Hausratversicherung, die Schäden an Möbeln und Inventar deckt, beziehungsweise von der Wohngebäudeversicherung, die Schäden am Haus reguliert, erfasst (siehe Kasten rechts). "Ist der Sturm verantwortlich für den Regenschaden, ist das ein Versicherungsschaden", betont GDV-Sprecher Stephan Schweda.

Elementarversicherung nötig

Anders sieht die Sache jedoch aus, wenn sich das Erdgeschoss infolge von Starkregen in eine Seenlandschaft verwandelt. Wer in diesem Fall Geld von der Versicherung will, braucht eine Elementarzusatzversicherung. Diese deckt Schäden ab, die durch Starkregen, Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche und -senkungen, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche entstehen. Aber auch hier kommt es auf die Feinheiten an: Fasst das Berliner Abwassersystem die Regenmassen nicht mehr und läuft das Wasser deshalb in den Keller, muss die Versicherung zahlen. Nicht aber, wenn der Grundwasserspiegel steigt, denn das ist von der Police nicht erfasst. Und: Die Absicherung gegen Elementarschäden gibt es nur als Paket, einzelne Teile kann man nicht herauspicken.

120 Euro extra

Wie teurer die Zusatzversicherung ist, hängt von der Versicherungssumme und von der Wohnlage ab. Bei einer Hausratversicherung kostet die Elementarschadendeckung zwischen 20 und 120 Euro im Jahr, heißt es bei Deutschlands größtem Versicherer, der Allianz. Bei der Wohngebäudeversicherung für ein 150 Quadratmeter großes Einfamilienhaus liegt die Jahresprämie nach Angaben der Allianz zwischen 50 und 300 Euro. Doch nicht jeder Kunde, der sich absichern will, bekommt den Versicherungsschutz: "Wer in Köln am Rhein wohnt oder in den letzten zehn Jahren bereits entsprechende Vorschäden hatte, wird nicht versichert", sagt Rudnik.

DDR-Versicherungen

Fein raus sind die Menschen, die zu DDR-Zeiten eine Haushaltversicherung hatten und diese bis heute nicht gekündigt haben. Denn in den Verträgen, die nach der Wende von der Allianz übernommen worden sind, ist eine Absicherung gegen Elementarschäden enthalten.

Flut in der Tiefgarage

Und auch für Autofahrer, die eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, hat GDV-Sprecher Schweda gute Nachrichten: "Parkt das Auto in der Tiefgarage und wird es dort wegen des starken Regens weggeschwemmt, zahlt die Versicherung."

Blitzschlag

Bei Gewittern sieht die Sache unterschiedlich aus. Von der Hausratversicherung gedeckt sind grundsätzlich alle Schäden, die dadurch entstehen, dass der Blitz direkt in ein Haus einschlägt. Besonders häufig ist das allerdings zum Glück nicht. Sehr viel zahlreicher sind dagegen Schäden, die dadurch hervorgerufen werden, dass der Blitz nicht in der Nähe des Hauses einschlägt oder in eine Versorgungsleitung, also zum Beispiel ein Strom-, Telefon- oder TV-Kabel. Durch die dadurch entstandene Überspannung können Haushaltsgeräte, die am Netz sind, durchbrennen. Besonders betroffen sind Computer und Fernseher, die nicht nur am Strom-, sondern auch noch am Kabel- oder Telefonnetz hängen und dadurch bei einem Blitzschlag doppelt gefährdet sind.

Zusatzpolice

Solche Überspannungsschäden müssen zusätzlich versichert werden. Das gilt auch für die alte DDR-Haushaltversicherung. Auch sie enthält keinen Schutz vor Überspannungsschäden. Doch während drei Viertel aller Hausratkunden bereits eine solche zusätzliche Absicherung haben, sind es im Osten nur rund 50 Prozent.

Nicht alles ersetzt

Viele Policen sehen vor, dass nicht alle Überspannungsschäden ersetzt werden. Üblich ist ein Ersatz, der sich in Höhe von fünf Prozent der Versicherungssumme bewegt. Bei 50.000 Euro würde die Versicherung dann maximal 2500 Euro zahlen. Ein solcher Versicherungsschutz würde Kunden bei der Allianz beispielsweise 17,50 Euro im Jahr zusätzliche Versicherungssteuer kosten. Viele Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden jedoch unterschiedliche Varianten an – einen Vollschutz mit höheren Versicherungsbeiträgen und den gedeckelten Schutz zu dann günstigeren Versicherungsbeiträgen.

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