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Versicherungen: Private Haftpflicht muss sein

Unfälle von Kindern passieren meist in der Freizeit oder auf dem Weg zur Schule. Welche Policen für Eltern wichtig sind.

Keine freiwillige Versicherung ist so wichtig wie die private Haftpflicht. Das gilt besonders für Familien mit Kindern. Denn spätestens ab zehn Jahren tragen auch die Kleinen das Risiko, Schadenersatz zu zahlen – schlimmstenfalls in Millionenhöhe und bis ins Erwachsenenalter hinein.

Die Haftpflichtpolice der Eltern schützt dagegen: Der Nachwuchs ist bis zum Ende seiner Ausbildung mitversichert. „Anders sieht es aber für diejenigen aus, die vor dem Studium oder der Lehre berufstätig waren“, sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Mit dem Einstieg ins Arbeitsleben endet der Schutz.“ Auch wer länger an der Universität bleibt, muss aufpassen: Die Mitversicherung gilt in der Regel nur bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

Vorher allerdings ist eine eigene Haftpflichtpolice unnötig. „Auch viele Paare brauchen nicht zwei Verträge“, erklärt Rüter de Escobar. Der jüngere könne normalerweise gekündigt werden, wenn das Paar eine gemeinsame Wohnung bezieht. Unverheiratete müssten aber dafür sorgen, dass die mitversicherte Person in dem Vertrag namentlich genannt wird. Die Versicherung kommt dann für Schäden auf, die einer von beiden oder ein schuldfähiges Kind verursacht. Ist es kein gemeinsames Kind, sollte es aber wie Mutter oder Vater im Vertrag erwähnt sein.

In jedem Fall tragen die Assekuranzen die Kosten nur bis zur Höhe der Deckungssumme. Der Bund der Versicherten (BdV) rät deshalb, den Vertrag zu wechseln, wenn die Deckung nicht mindestens bei drei Millionen Euro liegt.

Familien können bei manchen Anbietern auch schuldunfähige Kinder mitversichern. Fegt dann zum Beispiel eine Dreijährige die Ming-Vase ihrer Tante vom Tisch, bleibt den Eltern die Prüfung, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, erspart.

Die Haftpflicht ist aber nicht die einzige Versicherung, die für Kinder wichtig werden kann. „Sinnvoll ist auch eine private Unfallversicherung“, sagt BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck. Zwar kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Vorfälle in Schule, Kindergarten und Kita oder auf dem Weg dorthin auf. Allerdings passieren laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz die meisten Unfälle, bei denen Menschen verletzt werden, zu Hause und in der Freizeit.

Eine private Unfallversicherung tritt generell ein, wenn das Kind einen bleibenden Gesundheitsschaden durch einen Unfall erleidet. „Soll es auch geschützt sein, wenn es nach einer Krankheit dauerhaft beeinträchtigt ist, muss zudem eine Invaliditätsversicherung abgeschlossen werden“, betont Blunck. Allerdings liegt hier die höchstmögliche Versicherungssumme niedriger als bei den Unfallpolicen. Um das Kind ausreichend abzusichern, rät der Bund der Versicherten zu einer Mindestversicherungssumme von 200 000 Euro. Eva Kehr

Eva Kehr

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