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Wirtschaft: Wann ist man vorbestraft?

Wer einmal rechtskräftig verurteilt wurde, gilt grundsätzlich als vorbestraft. Die Tat steht ab dann im Strafregister.

Wer einmal rechtskräftig verurteilt wurde, gilt grundsätzlich als vorbestraft. Die Tat steht ab dann im Strafregister. Wer über 14 Jahre ist, hat Anspruch auf einen Auszug hieraus – sein polizeiliches Führungszeugnis. Vergleichsweise harmlose Taten (etwa Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von maximal drei Monaten), dürfen gar nicht erst im Führungszeugnis auftauchen. Andere werden nach Ablauf von Fristen (drei, fünf oder zehn Jahre) nicht mehr in das Zeugnis aufgenommen. Wer laut Zeugnis eine weiße Weste hat, darf sich als nicht vorbestraft bezeichnen, auch in einem Bewerbungsgespräch. Dort darf der Arbeitgeber ohnehin nur dann nach Vorstrafen fragen, wenn das für die Stelle von Bedeutung ist, zum Beispiel im Polizeidienst.

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