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Wirtschaft: Was die Gebührenreform gebracht hat

Seit dem 1. Juli gilt für Rechtsanwälte ein neue Honorarordnung.

Seit dem 1. Juli gilt für Rechtsanwälte ein neue Honorarordnung. Die bisher gültige Brago (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) wurde abgelöst vom RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

GEBÜHREN STEIGEN

Nachdem die Anwaltsgebühren zehn Jahre lang nicht angepasst worden waren, sind sie im Zuge des RVG um durchschnittlich 15 Prozent gestiegen. Der bisherige Abschlag von zehn Prozent für Ost-Anwälte ist entfallen.

TEURER

Im Strafrecht sowie im Verwaltungsrecht hat das neue Kostenrecht erhebliche Preissteigerungen nach sich gezogen. Auch die juristische Erstberatung ist jetzt teurer. Allerdings sind die Honorare für außergerichtliche Beratungen ab 2006 frei verhandelbar.

BILLIGER

Für einvernehmliche Scheidungen und Verkehrsunfälle sind die Anwaltsgebühren dagegen teilweise deutlich gesunken. hej

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