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Wirtschaft: Was drin sein darf

DIE HÜLLE Was Schokolade genannt werden darf, regelt die Kakaoverordnung . Mindestens 35 Prozent Gesamtkakaobestandteile müssen es sein, davon mindestens 18 Prozent Kakaobutter.

DIE HÜLLE

Was Schokolade genannt werden darf, regelt die Kakaoverordnung . Mindestens 35 Prozent Gesamtkakaobestandteile müssen es sein, davon mindestens 18 Prozent Kakaobutter. Schokolade darf zusätzlich auch bis zu fünf Prozent kakaofremdes Fett enthalten, zum Beispiel Kokosfett. Kakaohaltige Fettglasur fällt dagegen nicht unter die Kakaoverordnung. Die Glasur enthält weniger Zucker dafür aber mehr Fett als Schokolade. Nach den Richtlinien für Zuckerwaren soll sie mindestens fünf Prozent an Kakaobestandteilen haben.

DIE FÜLLUNG

Der Vanillegeschmack im Eis stammt nicht zwangsläufig aus der Vanilleschote. Das ist nur der Fall, wenn Vanille-Extrakt, natürliches Vanille-Aroma oder echte Vanille auf der Verpackung stehen. Die Bezeichnung Bourbon-Vanille-Aroma bezieht sich auf die botanische Herkunft der Vanille: Sie muss von den Inseln Madagaskar, Komoren, Réunion, Seychellen oder Mauritius stammen. Findet sich auf der Verpackung nur der Hinweis „Aroma“ , ist womöglich naturidentisches oder künstliches Vanillin zugesetzt worden. Stimmt die chemische Struktur mit der des Vanillins aus der Pflanze überein, kann es naturidentisches Aroma sein. Sonst heißt es künstliches Aroma. Das haben die Tester aber in keinem Eis gefunden.

DIE LAGERUNG

Achten Sie beim Einkauf auf die Temperatur in der Kühltruhe: minus 18 Grad sollte sie haben. Transportieren Sie Eis am besten in der Kühltasche. dro

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