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Wirtschaft: „Wer muss nach der Trennung zahlen ?“

Eheverträge, Unterhalt und der Umgang mit Kindern nach einer Scheidung – was Experten raten

Soll ich einen Ehevertrag schließen? Muss ich Unterhalt zahlen? Muss ich für meinen arbeitslosen Partner aufkommen? Fragen über Fragen. Die Rechtsanwältinnen und -anwälte Sybille Briesenick, Philipp von Gayl, Alexandra Gosemärker, Nikolaus Krehnke und Sabine Willutzki hatten bei unserer Telefonaktion Familienrecht jede Menge zu tun, die Telefone standen nicht eine Minute still. Erstmals konnten Leser ihre Fragen auch übers Internet stellen. Der Ansturm war aber so groß, dass leider nicht jede Anfrage beantwortet werden konnte. Hier eine Auswahl der häufigsten Fragen und Antworten aus der Telefonaktion, die wir erneut in Kooperation mit dem Berliner Anwaltsverein veranstaltet haben.

Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen, wir haben zwei kleine Kinder. Jetzt droht mein Mann damit, dass er nach der Scheidung seinen Job kündigt, weil er keine Lust hat, Unterhalt zu zahlen. Geht das denn einfach so?

Nein. Wenn Ihr Mann absichtlich einen schlechter bezahlten Job annimmt, um keinen oder nur geringen Unterhalt zu zahlen, wird ein fiktives Einkommen unterstellt. Dieses ist dann die Basis für die Unterhaltsberechnung.

Ich bin Lehrerin, verbeamtet. Mein Freund ist Musiker und lebt von Hartz IV. Wir überlegen zu heiraten. Aber müsste ich dann für seine Schulden haften? Soll ich einen Ehevertrag schließen?

Nein, für die Schulden Ihres Freundes haften Sie nicht. Auch dann nicht, wenn Sie heiraten und er während der Ehe weitere Schulden macht. In einem Ehevertrag könnten Sie spätere Unterhaltsansprüche Ihres Mannes und den Versorgungsausgleich ausschließen, mit dem Ihr Mann ansonsten von Ihren Pensionsansprüchen profitieren würde. Sie können zudem Gütertrennung vereinbaren. Ob Sie das möchten, müssen Sie natürlich selbst entscheiden.

Mein Mann und ich haben per Ehevertrag auf nachehelichen Unterhalt verzichtet. Jetzt ist mein Mann zum Hartz-Fall geworden. Muss ich damit rechnen, dass mich das Job-Center jetzt trotz des Ehevertrags in Regress nimmt?

Ein Ehevertrag kann unwirksam sein, wenn er einen Vertrag zu Lasten Dritter – etwa der Allgemeinheit – darstellt. Das wäre der Fall, wenn in der Ehe ein Partner arbeitslos oder aus anderem Grund hilfebedürftig wird und erst dann per Ehevertrag ein Unterhaltsausschluss verabredet wird. Wenn aber – wie bei Ihnen – der Vertrag schon lange vor der Arbeitslosigkeit geschlossen wurde, dürfte er Bestand haben.

Ich habe Vermögen, mein Freund ist arbeitslos. Wir möchten heiraten, wünschen uns auch Kinder. Mein Freund würde dann mit den Kindern zu Hause bleiben. Was soll ich in den Ehevertrag schreiben?

Man darf im Ehevertrag nicht die Zwangslage eines anderen ausnutzen, ansonsten hat man einen großen Gestaltungsraum. Sinnvoll wäre es, wenn Sie im Ehevertrag für beide Modelle Regelungen treffen würden. Falls die Ehe kinderlos bleibt, können Sie Unterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich ausschließen. Sollten Sie jedoch später Kinder bekommen und Ihr Mann den Nachwuchs betreuen, sollten Sie die mit der Betreuung verbundenen Nachteile beim Versorgungs- und beim Zugewinnausgleich ausgleichen.

Ich bin allein erziehende Mutter und habe das alleinige Sorgerecht für mein Kind. Sollte ich sterben, soll mein Kind auf gar keinen Fall bei seinem Vater leben. Wie kann ich das sicherstellen?

Sie sollten per Testament einen Vormund für das Kind einsetzen und auch einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Da der Vormund per Gesetz bestimmten Beschränkungen etwa bei der Vermögensverwaltung unterliegt, sollten Sie das aber nicht ohne anwaltlichen Rat tun. Der Vormund kann von gesetzlichen Beschränkungen befreit werden.

Zahlt die Rechtschutzversicherung für die Scheidung?

Nein, Rechtschutzversicherungen zahlen bei Familiensachen nur eine einmalige Beratung durch einen Rechtsanwalt, mehr nicht. Für das Scheidungsverfahren kann man aber notfalls Prozesskostenhilfe beantragen.

Kann mir mein Mann den Unterhalt kürzen, wenn ich nach der Scheidung mit meinem neuen Freund zusammenziehe?

Ja, der nacheheliche Unterhalt kann sogar komplett gestrichen werden, wenn man nach der Scheidung eine nichteheliche Lebensgemeinschaft eingeht und mit einem neuen Partner zusammenlebt. Kindesunterhalt ist davon natürlich nicht betroffen.

Mein Schwiegersohn zahlt keinen Unterhalt, hat meine Tochter aber jetzt verklagt, weil er meine Enkelin sehen möchte. Ich finde das unverschämt. Kann man denn Umgang mit dem Kind einklagen, wenn man keinen Unterhalt zahlt?

Ja, Unterhalt und Umgangsrecht sind – rechtlich gesehen – zwei Paar Schuhe. Allerdings wird bei der Entscheidung über das Umgangsrecht das Jugendamt hinzugezogen. Ihre Tochter sollte daher das Jugendamt von den Versäumnissen Ihres Schwiegersohns in Kenntnis setzen und in Kontakt mit der Behörde bleiben.

Meine Freundin und ich haben nie geheiratet. Wir haben aber zwei kleine Kinder, die beide bei der Mutter leben. Sie hat auch das alleinige Sorgerecht. Kann ich erreichen, dass auch ich das Sorgerecht bekomme? Außerdem möchte ich gerne mal mit meinen Kindern verreisen.

Das gemeinsame Sorgerecht können Sie nur bekommen, wenn Ihre Ex zustimmt. Allerdings können Sie darauf bestehen, Ihre Kinder regelmäßig zu sehen. Auch gemeinsame Urlaube stehen Ihnen zu – notfalls müssten Sie klagen.

Mein Mann und ich sind geschieden, die drei minderjährigen Kinder leben bei mir. Ich glaube, dass mein Mann bei der Unterhaltsberechnung gelogen hat, indem er beim Gehalt seinen Jahresbonus nicht angegeben hat. Was kann ich tun?

Verlangen Sie eine vollständige Gehaltsabrechnung für die Monate Januar bis Dezember.

Ich bin Vater von zwei Kindern (20 und 16 Jahre) und seit einigen Jahren geschieden. Mir bleiben als Selbstbehalt zurzeit 740 Euro. Meine Ex-Frau verdient gut und ich meine, zu viel zu zahlen.

Der Selbstbehalt liegt derzeit bei 890 Euro für Erwerbstätige und 740 Euro für nicht erwerbstätige Unterhaltsschuldner. Gegenüber dem volljährigen Sohn sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Der Betrag errechnet sich aus den Einkommen beider Eltern. Sie sollten zunächst mit Ihrer Frau über eine neue Verteilung des Unterhalts sprechen. Ist sie nicht einverstanden, müssen Sie dieses Problem juristisch lösen lassen.

Ich habe mit meiner Frau eine Immobilie, die bereits vollständig abbezahlt ist. Nun will meine Frau ausziehen, sich scheiden lassen und ihren Teil des Hauses ausbezahlt haben. Ich finde das schlecht. Wie kann ich das verhindern?

Sie sollten unbedingt versuchen, sich mit Ihrer Frau über die Immobilie zu einigen. Gelingt das nicht, dann droht eine Teilungsversteigerung der Immobilie. Bei einer derartigen Versteigerung werden Sie sicherlich nicht den Preis erzielen, der auf dem freien Markt möglich wäre. Sie würden also beide einen Teil des Wertes Ihres gemeinsamen Hauses verlieren.

Mein Sohn, der nach der Scheidung bei meiner Frau lebt, beginnt eine Ausbildung. Muss ich mich finanziell daran beteiligen?

Grundsätzlich sind Sie als Vater unterhaltspflichtig. Eine Ausbildung müssen Sie laut Gesetz mit finanzieren. Unter besonderen Umständen sogar eine zweite Ausbildung.

Ich zahle Unterhalt für Frau und Kind aus erster Ehe. Was passiert, wenn ich wieder heirate und noch einmal Vater werde?

Die Geburt eines weiteren Kindes ändert zunächst nichts an den Unterhaltsansprüchen einer früheren Ehefrau und eines gemeinsamen Kindes mit dieser. Änderungen können sich gegebenenfalls ergeben, wenn sich durch die Unterhaltspflicht gegenüber dem neuen Kind die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten derart verändert, dass nicht mehr sämtliche Unterhaltsansprüche voll erfüllt werden können. In diesem Fall gehen die Ansprüche der Kinder denen der geschiedenen Frau vor.

Ich war nur kurz verheiratet. In meinem Ehevertrag ist der Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Zu Recht?

Bei der Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung wird oft ein Ausschluss des Versorgungsausgleiches vereinbart. Diese Vereinbarung wird gemäß Paragraf 1408 Absatz 2 Satz 2 unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach dem Vertragsschluss ein Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt wird. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass alle Vereinbarungen in einem Ehevertrag gleichzeitig unwirksam werden.

Fragen und Antworten wurden bearbeitet von Heike Jahberg und Thomas Reckermann.

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