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Wirtschaft: Wie das Finanzamt vorgeht

Das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ ist am 1. April 2005 in Kraft getreten und erlaubt den Finanzämtern und anderen Behörden, über das Bundesamt für Finanzen (BfF) die Kontostammdaten einzelner Kontoinhaber zu überprüfen – also zum Beispiel Name, Adresse und Anschrift, nicht aber Kontostände oder bewegungen.

Das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ ist am 1. April 2005 in Kraft getreten und erlaubt den Finanzämtern und anderen Behörden, über das Bundesamt für Finanzen (BfF) die Kontostammdaten einzelner Kontoinhaber zu überprüfen – also zum Beispiel Name, Adresse und Anschrift, nicht aber Kontostände oder bewegungen. Weder die Kreditinstitute noch deren betroffenen Kunden werden vorher benachrichtigt.

VORGEHEN

Wegen technischer Probleme halten sich die Abfragen von Stammdaten vermeintlicher Steuersünder bisher in Grenzen. Die Behörden können die Anfragen zwar schriftlich, aber noch nicht per Computer stellen. Dies schränkt ihre Möglichkeiten ein. Erst Anfang 2006 wird mit einer Lösung der Probleme gerechnet.

ROUTINEABFRAGE

Routineabfragen wird es auf keinen Fall geben. Die Abfragen müssen anlassbezogen und begründet sein, sagt ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen. Wie viele Bankkunden im laufenden Monat auf Grund der neuen Rechtslage überprüft worden sind, ist noch nicht bekannt.

BEFÜRCHTUNGEN

Der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) fürchtet, dass mit Hilfe der computergestützten Überprüfung zwischen 10 000 und 50 000 Anfragen täglich pro Kreditinstitut erfolgen könnten. Die Abfrage von Stammdaten bei den Kreditinstituten war zwar schon seit einer Änderung des Kreditwesensgesetzes am 1. April 2003 möglich – allerdings nur im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und unerlaubte Bank- und Dienstleistungsgeschäfte.

Im vergangenen Jahr fragte die dafür zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) 39 000 Mal Kontodaten von Verdachtspersonen ab. con

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