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Wirtschaft: Wie der Fiskus beim Spenden hilft

Wer spendet, kann zugleich Steuern sparen. Wie viel das ist, hängt von den persönlichen Einkommensverhältnissen und von der Organisation ab, die man unterstützt.

Wer spendet, kann zugleich Steuern sparen. Wie viel das ist, hängt von den persönlichen Einkommensverhältnissen und von der Organisation ab, die man unterstützt.

WAS GEHT

Wer eine kirchliche, religiöse oder gemeinnützige Einrichtung subventioniert, kann vom Gesamtbetrag seiner Einkünfte (Einnahmen minus Werbungskosten) bis zu fünf Prozent als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. „Wer viel verdient, kann auch viel absetzen“, sagt Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg. Zu den gemeinnützigen Einrichtungen gehören so bekannte Namen wie Greenpeace oder das Deutsche Rote Kreuz, aber auch der Sportverein um die Ecke, falls dieser auch Angebote für Nichtmitglieder hat.

Wer an eine mildtätige Einrichtung wie den Blindenverein oder an eine wissenschaftliche (Uni) oder kulturelle Institution (Museum, Bibliothek) spendet, kann sogar Spenden bis zu einer Höhe von zehn Prozent seiner Gesamteinkünfte steuerlich absetzen.

WIE ES GEHT

Voraussetzung: Die jeweilige Einrichtung muss vom Finanzamt als förderungswürdig anerkannt sein, und Sie müssen die Spende nachweisen können. Ab einer Höhe von 100 Euro brauchen Sie als Nachweis eine spezielle Spendenquittung , für kleinere Spenden reichen der Einzahlungsabschnitt der Zahlkarte, auf der die Gemeinnützigkeit der Einrichtung bestätigt wird, oder ein Überweisungsbeleg plus der Kontoauszug.

Wer kein Geld spendet, sondern dem Nachbarschaftsheim eine Kaffeemaschine schenkt, kann sich für diese Sachspende ebenfalls eine Spendenbescheinigung ausstellen lassen. Ähnliches gilt, wenn man für eine anerkannte Umweltschutzorganisation stundenlang den Wald von Müll befreit. Hier muss es sich um den Verzicht auf Aufwendungsersatz handeln. Wer etwa den Festplatz aufräumt, weil er dazu per Satzung seines Vereins verpflichtet ist, kann seinen Aufwand nicht von der Steuer absetzen. „Schwierig ist es allerdings, die Sachspende in Euro und Cent zu bewerten“, warnt Wawro.

SONDERRECHT FÜR PARTEIEN

Großzügigere Regeln gelten für Parteispenden. Singles können steuerbegünstigt bis zu 1650 Euro im Jahr, Verheiratete das Doppelte spenden. Wer sich innerhalb dieser Grenzen bewegt, kann die Hälfte der Zuwendungen direkt von der Einkommensteuer abziehen. hej/wa

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