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Im Fußballfieber: Nur noch vier Tage, dann beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft und das Warten hat ein Ende.

© Kai-Uwe Heinrich

"WM-Recht": Abmahnung nach dem Anpfiff

Fußball schauen im Büro, WM-Partys im Garten – was Arbeitnehmer und Mieter während der Meisterschaft beachten müssen.

Am Freitag wird es für deutsche Fußballfans ernst – am Freitag, den 18. Juni. Denn dann, eine Woche nach dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft, wird die deutsche Nationalmannschaft zum ersten Mal an einem ganz normalen Arbeitstag spielen, und das auch noch am frühen Nachmittag. Um 13.30 Uhr wird das Match gegen Serbien angepfiffen, und Millionen Arbeitnehmer stehen vor dem Problem, Fußball und Arbeit unter einen Hut zu bringen.

FERNSEHEN IM BETRIEB

Darf man während der Arbeitszeit Fußball gucken? Das hängt vom Chef ab. Stimmt der zu, gibt es kein Problem und die Arbeitnehmer können die WM- Spiele am Arbeitsplatz verfolgen – im Fernsehen, per Livestream im Internet oder im Radio. Ist der Chef dagegen, müssen die Fußballfans das aber auch akzeptieren. „Grundsätzlich ist Arbeitszeit Arbeits-Zeit und nicht Fernseh-, Radio-, Diskussions- oder sonstige fußballbezogene Zeit“, sagt die Berliner Rechtsanwältin Claudia Frank. „Ein Anspruch seitens des Arbeitnehmers, während der Arbeitszeit die Spiele zu schauen, besteht nicht“, betont die Fachanwältin für Arbeitsrecht. Juristen raten Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sich zusammenzusetzen und zu prüfen, ob die Arbeit während einer Spielübertragung unterbrochen werden könnte. „Gegebenenfalls könnte auch ein Notdienst eingesetzt werden“, schlägt Sven Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, vor.

BEREITSCHAFTSDIENSTE

In ihrem ersten Gruppenspiel tritt die deutsche Mannschaft am nächsten Sonntagabend gegen Australien an, das letzte Vorrundenmatch findet an einem Mittwochabend statt. Viele Fans haben dann frei, aber nicht alle. Einige müssen arbeiten, andere haben Bereitschaft. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, im Bereitschaftsdienst Fußball zu schauen – egal ob in der Firma, der Klinik oder zu Hause, meint Anwalt Walentowski. Das gelte zumindest dann, wenn der Bereitschaftsdienst mit Wartezeiten verbunden ist und das Fußballinteresse die Arbeit nicht behindert. „Eine Krankenschwester oder ein Arzt dürfen also nicht zu spät zur OP kommen, nur weil sie noch den Schlusspfiff abwarten wollen“, warnt der Jurist.

ÜBERSTUNDEN

Ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass man bei Bedarf Überstunden machen muss, so gilt das auch während der WM. Allerdings gibt es Grenzen: Mitarbeiter, die auf Anordnung des Chefs länger bleiben, müssen in aller Regel nicht mehr als zehn Stunden am Tag arbeiten, Ausnahmen gibt es nur in Notsituationen.

URLAUB

Wer auf Nummer sicher gehen will, hat sich für den WM-Monat Urlaub genommen. Hat der Arbeitgeber den gewährt, kann sich der Arbeitnehmer auf diese Zusage verlassen, auch wenn plötzlich noch andere Kollegen frei haben wollen. Problematisch ist es dagegen, wenn Beschäftigte ihren Urlaub nur stundenweise beantragen, um einzelne Spiele zu verfolgen. Das ist so nicht vorgesehen, betont Walentowski: „Urlaub sollte tageweise genommen werden.“ Wer Deutschland–Serbien sehen will, muss notfalls den ganzen Freitag als Urlaubstag nehmen.

BLAU MACHEN

Wer keinen Urlaub bekommt und auch seinen Dienst nicht tauschen kann, könnte auf die Idee kommen, sich krankzumelden. Doch Vorsicht: „Wer eine Krankheit vortäuscht oder trotz Krankschreibung beim Public Viewing gesichtet wird, dem droht sogar die fristlose Kündigung“, warnt Arbeitsrechtsexpertin Frank. Auch eine Krankschreibung vom Arzt schützt Blaumacher nicht. Wenn der Chef vorher den Urlaubsantrag abgelehnt hat und der Arbeitnehmer daraufhin den gelben Schein vorlegt, spricht das dafür, dass die Krankheit nur vorgetäuscht ist, betont Anwalt Walentowski. Könne man dann nicht beweisen, dass man wirklich krank ist, drohe die sofortige Entlassung.

PRIVATE VIEWING

Auch wer nicht arbeiten muss und Fußball zusammen mit Freunden schauen will, sollte sich an einige Spielregeln halten. Zwar sind in Berlin die Lärmschutzbestimmungen wegen der WM gelockert worden, doch gilt das nur fürs Public Viewing in Kneipen, Biergärten oder auf öffentlichen Plätzen und nicht für private Fernsehpartys. Wer die Fußballübertragung mit einer Grillfeier verbindet und Freunde einlädt, sollte die Party daher um 22 Uhr ins Haus verlegen. „Und auch dort gilt dann Zimmerlautstärke“, weiß Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB). „Auf Vuvuzelas oder andere Krachmacher sollte man verzichten“, rät der Mietrechtsexperte. „Das ist dem Public Viewing vorbehalten.“

FLAGGE ZEIGEN

Echte Fans wollen ihre Leidenschaft ausleben. Auch die Wohnung ist da kein Tabu. „Kein Problem“, sagt DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Mieter dürfen Bilder ihrer Lieblingsspieler an ihre Fenster kleben. Sie dürfen auch Flagge zeigen und Fahnen auf dem Balkon aufhängen. Mit zwei Einschränkungen: „Ohne Einverständnis des Vermieters darf man keinen Fahnenständer in die Wand dübeln“, betont Ropertz. Und: Die Fahne darf nicht so groß sein, dass sie die Fenster der Nachbarn verdeckt.

NEUER FERNSEHER

Höchste Eisenbahn für die Besitzer von alten Kleinbildfernsehern, die das Geschehen auf dem Rasen bei dieser WM wirklich sehen und nicht bloß erahnen wollen: Ein neuer Fernseher muss her mit möglichst großer Mattscheibe und vollem Sound. Die Elektronikmärkte locken derzeit mit Sonderaktionen und Rabatten. Doch die Umweltschützer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sehen das gar nicht gern. Vor der WM werbe der Handel verstärkt für Großbildgeräte mit zum Teil extremem Stromverbrauch, kritisiert der BUND. Im Vergleich zu den sparsamsten Geräten mit LED-Technik könne dieser vier Mal so hoch sein. Weitere Infos: www.bund.net/tv-finder

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