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Wirtschaft: Zur Offenheit getrieben

Versicherer wollen mehr Rechte für ihre Kunden

Berlin - Kunden von Lebensversicherungen sollen künftig mehr Rechte erhalten, besser von ihren Prämien profitieren und unkomplizierter kündigen können. Das sieht eine „Transparenzinitiative“ des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor, die GDV-Präsident Bernhard Schareck am Mittwoch in Berlin vorstellte. Demnach sollen Versicherungskunden künftig mehr regelmäßige Informationen und eine umfassendere Beratung als bisher bekommen. Zudem sollen sie stärker als bisher an den so genannten stillen Reserven beteiligt werden, die Versicherungen erwirtschaften.

Die neuerliche Transparenz der Versicherungswirtschaft kommt indes nicht ganz freiwillig. Bereits Anfang Februar hatte Justizministerin Brigitte Zypries Eckpunkte des in die Jahre gekommenen Versicherungsvertragsgesetzes vorgestellt. Zypries’ Entwurf wiederum berücksichtigte Vorgaben zweier wegweisender Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes. Dabei geht es vor allem um zwei Schwerpunkte: Zum einen müssen Kunden künftig an den stillen Reserven der Versicherer beteiligt werden. Zum anderen dürfen Versicherte bei einer Kündigung ihres Vertrages innerhalb der ersten zwei Jahre nach Abschluss nicht mehr leer ausgehen.

Die „Transparenzoffensive“ erfüllt auf den ersten Blick beide Vorgaben: Demnach sollen 90 Prozent der nicht als Risikopuffer benötigten stillen Reserven individuell den Kunden zugeordnet und bei Ablauf der Police ausgezahlt werden. Außerdem soll ein Kunde bei Kündigung nach einem Jahr seine eingezahlten Beiträge zumindest teilweise zurückerhalten können, indem die so genannten „Abschlusskosten“ auf fünf Jahre verteilt werden.

Trotzdem bleiben Teile der GDV-Vorschläge anders als vom Verband behauptet hinter dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zurück. „Die Vorschläge sind heiße Luft“, sagte Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten dem Tagesspiegel. So sei es völlig offen, welche stillen Reserven von den Versicherern nicht benötigt würden. „Der Zypries-Vorschlag sah eine verbindliche Ausschüttung von 50 Prozent vor – wenn man sich die GDV-Vorschläge anschaut, kommt man bestenfalls auf 18 Prozent.“

Welche Vorschläge der Gesetzgeber auch übernimmt: Für die Versicherten beginnen die Regelungen erst ab dem 1. Januar 2008 – und in Gänze auch nur für Neuversicherte. Erst dann sei der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen, hieß es im Justizministerium. SB

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