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Rainer Speer.

© dapd

Verdacht der Falschaussage: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Minister Speer

Die Affären um Brandenburgs Ex-Innenminister Rainer Speer weiten sich aus. Ermittler werfen ihm vor, vor Gericht gelogen zu haben.

Potsdam - Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen den engen Vertrauten von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) eingeleitet. Wie ein Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft am Montag bestätigte, besteht der Verdacht einer falschen Versicherung an Eides statt. Und zwar in einem Medienprozess um eine mutmaßliche Unterhalts-Affäre. Speer war im September nach Vorwürfen zurückgetreten, dass seine einstige Geliebte – eine Regierungsangestellte – für ein mutmaßlich gemeinsames, uneheliches Kind zu Unrecht Unterhalt vom Staat statt vom zahlungskräftigen Vater kassierte. In diesem Zusammenhang bleibt offen, ob die Verbeamtung der Mitarbeiterin in seiner Verantwortung als Chef der Staatskanzlei im Jahr 2000 korrekt ablief. Auf Bitten von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hatte Rechnungshofpräsident Thomas Apelt die Personalakte geprüft, allerdings als privater Sachverständiger, was von der Opposition als „Grenzüberschreitung“ kritisiert wurde.

Nun schrieb Apelt an die Staatskanzlei, wie diese dem Tagesspiegel bestätigte, dass er sich zu keiner belastbaren Bewertung des Falls imstande sehe - unter Verweis auf teils unvollständige, teils veränderte Unterlagen. Zwar enthalte „die Personalakte keine Hinweise auf sachfremde Einflussnahme“. Dies erlaube ihm jedoch keine Aussage, „ob die Entscheidung, die ... Regierungsangestellte zu verbeamten, ordnungsgemäß getroffen worden ist.“ Er bemängelt konkret den fehlenden Grundvermerk, der die Verbeamtung auslöste, aber auch fehlende Seiten. „Eine belastbare Bewertung ist mir vor diesem Hintergrund leider nicht möglich.“

Hintergrund der Ermittlungen gegen Speer, der Umweltstaatssekretär, Chef der Staatskanzlei, Finanzminister und zuletzt Innenminister war, ist sein Prozess gegen den Springer-Verlag vor dem Landgericht Berlin. Er hatte versucht, eine Veröffentlichungen der Vorwürfe um Unterhaltszahlungen aus der Staatskasse zu verhindern. Die Ermittler haben den Verdacht, dass Speer gelogen hat, als er an Eides statt erklärte, er sei „seinerzeit bei und nach der Geburt des Kindes“ davon ausgegangen, nicht der Vater zu sein. Grundlage ist ein E-Mail-Verkehr, auf den sich der Springer-Verlag gestützt hatte und den die Ermittler inzwischen für echt halten. Er stammt offenbar von Speers im Herbst 2009 als gestohlen gemeldeten Laptop.

Das Strafgesetzbuch sieht für eine falsche eidesstattliche Versicherung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vor. Sollte sich der Verdacht erhärten, müsste das Verfahren wegen des Tatortprinzips nach Berlin abgegeben werden. Zur Aufnahme der Ermittlungen musste nach Brandenburger Recht seine Immunität als Abgeordneter nicht aufgehoben werden. Sollte Speer zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt werden, verliert er sein Landtagsmandat. Ungeachtet des Rücktritts und der Immobilienaffäre um den Verkauf der ehemaligen Krampnitz-Kasernen hat die SPD Speer in die Enquetekommission des Landtages zur SED-Diktatur geschickt.

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