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Brandenburg: Verfahren gegen V-Mann-Führer vor Einstellung

Verfassungsschützer soll Spitzel vor Razzia gewarnt haben – und dafür jetzt 5000 Euro Buße zahlen

Cottbus/Potsdam. In der V-Mann-Affäre um den Neonazi Toni S. war es ruhig geworden. Doch jetzt gerät der brandenburgische Verfassungsschutz erneut unter Druck: Das Ermittlungsverfahren gegen den V-Mann- Führer von Toni S. wegen Geheimnisverrats soll möglicherweise gegen Zahlung einer Geldbuße von 5000 Euro eingestellt werden. Das aber würde faktisch ein Schuldeingeständnis des Beamten bedeuten. Das Justizministerium tritt dem Verfahren, das die Cottbuser Staatsanwaltschaft beabsichtigt, nicht entgegen, bestätigte Sprecherin Petra Marx am Dienstag.

Wegen der Affäre war der märkische Verfassungsschutz vor einem Jahr zum ersten Mal massiv unter Druck geraten: Das Berliner Landgericht hatte den märkischen V-Mann Toni S. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil dieser sich an der Produktion und am Vertrieb einer rechtsextremen Musik-CD beteiligt hatte. Die CD enthielt Aufrufe zum Mord an Prominenten und Politikern, darunter auch an Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg. In dem bundesweit beachteten Urteil hatte das Gericht in einem einmaligen Vorgang die fragwürdige Rolle des Brandenburger Verfassungsschutzes gerügt. Toni S. habe die Straftaten mit Wissen und Billigung des Brandenburger Verfassungsschutzes begangen, urteilten die Richter damals. So habe der V-Mann-Führer Toni S. vor Polizeirazzien gewarnt und einen alten Rechner, der Hinweise auf Straftaten enthielt, gegen ein neues Gerät ausgetauscht. Das Brandenburger Innenministerium hatte damals die Kritik zurückgewiesen und die unabgestimmten Ermittlungen der Berliner Justiz gegen Toni S. und seinen V-Mann-Führer beklagt. Wegen der öffentlichen Enttarnung von V-Leuten wie im Fall Toni S. habe der Verfassungsschutz Schwierigkeiten bei der Anwerbung neuer Quellen, so der Innenminister damals. Der Brandenburger Verfassungsschutz hatte betont, dass aus der Panne um Toni S. intern Konsequenzen gezogen wurden.

Nun haben offenbar auch die Ermittlungen der Cottbuser Staatsanwaltschaft ergeben, dass nicht nur der V-Mann aus dem Ruder lief, sondern auch der Verfassungsschutzbeamte nicht korrekt gehandelt hat. Ob das Verfahren gegen die Zahlung eines Bußgeldes eingestellt wird, hängt jetzt davon ab, ob der V-Mann-Führer und das Landgericht Cottbus einwilligen. Wenn nicht, droht dem Beamten eine Klage wegen versuchter Strafvereitelung.

Das Innenministerium wollte den Vorgang nicht kommentieren, da aus Cottbus keine Informationen vorlägen. „Der Mitarbeiter wartet bis heute auf seine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Cottbus“, sagte Sprecher Heiko Homburg.

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