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Brandenburg: Verfahren gegen Verfassungsschützer

Wurde Toni S. zur Spitzelei genötigt? / Verdacht gegen weiteren V-Mann wegen Waffengeschäfts

Potsdam. In der V-Mann-Affäre ermittelt die Cottbuser Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter des Brandenburger Verfassungsschutzes. Anlass sind Presseberichte, wonach die Behörde den Neonazi Toni S. „erpresst“ haben soll, um ihn als V-Mann zu gewinnen. Das Magazin „Focus“ hatte gemeldet, S. habe 1998 wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein verloren und sei Anfang 2001 von zwei Verfassungsschützern bei einer Fahrt mit seinem Pkw gestellt worden. Die Männer sollen S. angeboten haben, die illegale Fahrt zu vergessen, wenn er in der rechten Szene spioniere.

Die Cottbuser Staatsanwaltschaft hat nun ein Verfahren wegen des Verdachts der Nötigung gegen die ntlich nicht bekannten Verfassungsschutz-Mitarbeiter eingeleitet. In Sicherheitskreisen hieß es, S. sei lediglich „aufgezeigt worden, wie er wieder an den Führerschein herankommen könnte“. Von Nötigung könne keine Rede sein.

Der Ärger mit ehemaligen V-Männern nimmt kein Ende. Während die Affäre um den Spitzel Toni S. noch schwelt, sieht sich Brandenburgs Verfassungsschutz mit einem neuen Problem konfrontiert: Der frühere, im Sommer 2000 enttarnte V-Mann Carsten S. wird verdächtigt, er habe bei illegalen Waffengeschäften mitgemischt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat, wie erst jetzt bekannt wurde, bereits vor mehreren Monaten gegen S. und drei weitere Neonazis Anklage erhoben. Der Vorwurf lautet: Verstoß gegen das Waffengesetz. Carsten S. soll Ende 1999 eine in Berlin besorgte Pistole, Kaliber neun Millimeter, samt Munition an den Mitangeklagten Uwe M. weitergegeben haben. In der Anklage gegen Uwe M., Mitglied der rechtsextremen Potsdamer Rockband „Proissenheads“, sowie Christian W. und Tino W., wird außerdem eine „Langwaffe“ (Gewehr) und eine nicht mehr funktionstüchtige Maschinenpistole der Wehrmacht erwähnt. Am 9. Dezember beginnt vor dem Amtsgericht Potsdam der Prozess.

S. bestreitet jeden Vorwurf. Sicherheitsexperten glauben, die Mitangeklagten hätten sich an Carsten S. wegen seiner Spitzeltätigkeit rächen wollen und ihn deshalb mit Aussagen belastet. Frank Jansen

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