zum Hauptinhalt

Vergabegesetz: Billiganbieter ohne Chancen

Der Berliner Senat hat ein neues Vergabegesetz für öffentliche Aufträge beschlossen: Vom Land beauftragte Wachdienste, Altenpflegedienste oder Bauunternehmen müssen mindestens 7,50 Euro Stundenlohn zahlen. Die Standards sollen stichprobenartig überprüft werden.

Von Sabine Beikler

Das Land Berlin vergibt pro Jahr öffentliche Aufträge im Wert von vier bis fünf Milliarden Euro. Künftig werden diese aber nur noch an Unternehmen vergeben, die – wie in Brandenburg – einen Mindestlohn von 7,50 Euro zahlen. „Das ist auch für Unternehmen verpflichtend, die Subunternehmer beauftragen“, sagte der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) am Dienstag, nachdem der Senat den Entwurf für ein Ausschreibungs- und Vergabegesetz beschlossen hat. Dieses Gesetz muss jetzt vom Parlament beraten und beschlossen werden.

Es betrifft zum Beispiel Wachdienste und Dienstleistungen im Baugewerbe, in der Altenpflege, Abfallwirtschaft oder in der Aus- und Weiterbildung. Die Regelung gilt nicht nur für Tariflöhne, die im Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen sind, sondern für alle Tarife, die mit öffentlichen Aufträgen verbunden sind.

Das Land will Aufträge auch nur noch an Unternehmen vergeben, die sich an soziale und ökologische Standards halten. So würden zum Beispiel Anbieter ausgeschlossen, die Produkte auch durch „ausbeuterische Kinderarbeit“ herstellen ließen, sagte Wolf. Die Tariftreue gilt im Übrigen auch für ein Unternehmen, das Verkehrsdienstleistungen erbringt.

Wer diese Standards nicht einhält oder Mindestlöhne nicht zahlt, wird künftig mit Sanktionen zu rechnen haben. „Das Unternehmen muss mit einer Zahlung von bis zu fünf Prozent der Auftragssumme rechnen“, sagte Wolf. Firmen, die dagegen verstoßen, werden aus dem Vergabeverzeichnis gestrichen. Ihnen kann zudem fristlos gekündigt werden. Der Zoll und die Vergabestellen, die stichprobenartige Überprüfungen veranlassen können, sollen die Einhaltung der Vergabekriterien kontrollieren.

Betroffen ist zum Beispiel auch der private Postdienstleister Pin AG, der seit 2001 die Auslieferung der Behördenpost für das Land übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende Januar den Mindestlohn von 9,80 Euro gekippt, den die Post 2007 in der Regierung durchgesetzt hatte. Dagegen hatte unter anderem die Pin AG geklagt. Dass dadurch der Postmindestlohn ausgehebelt wurde, „hat meine Missbilligung“, sagte Wolf gestern. Die Pin AG in Berlin hat 1000 Beschäftigte und zahlt nach Aussage des Alleinvorstands Axel Stirl zurzeit ein festes Gehalt von 8,22 Euro plus eine Leistungszulage. Demnächst werden die Postdienstleistungen wieder öffentlich ausgeschrieben.

Bereits 2008 hatte der Senat eine Mindestlohnregelung verabschiedet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte mit einem Urteil gleich mehrere Vergabegesetze einzelner Länder für nichtig. Über das neue Vergabegesetz hatte der Senat gleich drei unabhängige Gutachten eingeholt. Wolf sprach gestern von einem „bundesweit am weitestgehenden Vergabegesetz“. Sabine Beikler

Zur Startseite