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Brandenburg: Verstoß gegen EU-Umweltregeln?

Europa-Abgeordnete kritisiert Potsdamer PrüfverfahrenVON FRANK HOFMANN POTSDAM.Die Brüsseler EU-Kommission muß seit dieser Woche ein weiteres Mal die Vergabe von EU-Geldern im Land Brandenburg untersuchen: Aus einer parlamentarischen Anfrage aus dem Straßburger Parlament geht hervor, daß die Prüfung der Umweltverträglichkeit von EU-geförderten Projekten im Land möglicherweise nicht den Verordnungen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) entspricht.

Europa-Abgeordnete kritisiert Potsdamer PrüfverfahrenVON FRANK HOFMANN POTSDAM.Die Brüsseler EU-Kommission muß seit dieser Woche ein weiteres Mal die Vergabe von EU-Geldern im Land Brandenburg untersuchen: Aus einer parlamentarischen Anfrage aus dem Straßburger Parlament geht hervor, daß die Prüfung der Umweltverträglichkeit von EU-geförderten Projekten im Land möglicherweise nicht den Verordnungen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) entspricht.Mit EFRE-Mittel wurden in der Vergangenheit auch zahlreiche der rund 500 Brandenburger Gewerbeparks gefördert. Um dem Anspruch der EU-Kommission nach einer "dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung" gerecht zu werden, prüfe die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), ob bei einer mit Europa-Geldern geförderten Neuansiedlung von Unternehmen, "die Verhütung oder weitestmögliche Beschränkung schädlicher Emissionen gewährleistet ist", heißt es in einem vom Brandenburger Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Zwischenbericht über die Verwendung der EFRE-Mittel von 1994 bis 1996. Die Realität sieht anders aus: Tatsächlich betrachtet die Investitionsbank des Landes Umweltprüfungen der von ihr geförderten Investitionen nicht als ihre Aufgabe.In der Frage der Umweltrelevanz von Projekten "verlassen wir uns auf die zuständigen Behörden", räumt Klaus-Dieter Licht, Geschäftsführer der Bank, ein.Anders also, als es in dem vom Brandenburger Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebene EFRE-Bericht dargestellt wird. Die "zuständigen Behörden" seien in den meisten Fällen die örtlichen Landratsämter, sagt Licht.Doch deren Umweltdezernenten müssen nach deutschem Recht nur bei wenigen in Brandenburg geförderten Fällen "Umweltverträglichkeitsprüfungen" anstellen oder eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erteilen. Indes: Selbst wenn die Landesinvestitionsbank Projekte auf ihre Umweltverträglichkeit prüfen würde, wäre sie die falsche Stelle."Damit würde in Brandenburg ein Bankhaus prüfen, ob eine Investition möglicherweise umweltschädlich ist", sagt die Brandenburger EU-Abgeordnete Elisabeth Schroedter (Bündnis 90/Die Grünen).Sie stellte in dieser Woche eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission, die dem Tagesspiegel vorliegt.Das Europäische Parlament habe im Vorfeld der laufenden Förderperiode 1994 bis 1999 für eine Stärkung des Umweltschutzes in den Plänen des EFRE bis 1999 gestritten. Ohnehin nehmen es die ostdeutschen Landesregierungen mit dem Umweltschutz nicht so genau: Selbst dann, wenn eine Neuansiedlung wie der Bau eines Gewerbegebietes nach deutschem Recht umweltgeprüft werden müsse, sei fraglich, "ob dies tatsächlich auch geschieht", ist Frank Scharr, Gutachter beim Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo) in Dresden überzeugt. Das Ifo-Institut fertigte im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums den aktuellen Zwischenbericht über die Verwendung der deutschen EFRE-Gelder in Ostdeutschland an.Dabei nehme Brandenburg im Vergleich zu anderen Ländern gerade bei den besonders umweltrelevanten Gewerbeparks eine Sonderrolle ein: "Während wir der Überzeugung sind, daß in Zukunft Gewerbegebiete nur noch in absoluten Ausnahmefällen ausgewiesen werden sollten, denkt man da in Brandenburg ganz offensichtlich anders." Und das, obwohl hier - ähnlich wie in Sachsen-Anhalt - zahlreiche der knapp 500 Gewerbeflächen leerstehen. Klaus-Dieter Licht von der Landesinvestitionsbank ist überzeugt: "Wir werden das Bewilligungsverfahren für die Fördergelder nicht von uns aus verschärfen."

FRANK HOFMANN

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