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Vorteilsnahme: Neuruppiner Ex-Bürgermeister verurteilt

Im ersten Prozess hatte Otto Theel alle Vorwürfe bestritten. Jetzt räumte der ehemalige Bürgermeister von Neuruppin ein, von einem Hotelinvestor ein Darlehen erbeten zu haben.

Der ehemalige Neuruppiner Bürgermeister und heutige Landtagsabgeordnete Otto Theel (Linke) ist wegen Vorteilsnahme im Amt zu einer neunmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Theel habe im neu aufgerollten Prozess vor dem Landgericht Neuruppin den Vorwurf im Wesentlichen eingeräumt, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Die Kammer habe dies als Teilgeständnis gewertet. Die Bewährungsdauer sei auf drei Jahre festgesetzt worden. Zudem müsse Theel eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro in die Staatskasse zahlen. Theel kann binnen einer Woche Berufung gegen das Urteil einlegen. Der Politiker betonte, er werde die Woche nutzen und sich mit seinem Anwalt beraten.

Theel musste sich wegen Subventionsbetrugs und Korruptionsverdachts vor Gericht verantworten. Ein erster Prozess war im Januar wegen der möglichen Befangenheit eines Richters geplatzt. Damals hatte er noch alle Vorwürfe bestritten. Der heute 67-Jährige war von 1994 bis 2004 Bürgermeister in Neuruppin.

Er hatte im November 2003 bei einem Hotelinvestor ein Darlehen über 70.000 Euro für seinen damals verschuldeten Sohn erbeten. Im Gegenzug soll Theel das im Jahr 2000 eingeleitete Bauvorhaben protegiert haben. So soll er im September 2004 versucht haben, durch falsche Angaben bei der Investitionsbank des Landes die maximale Förderung für das Hotel herauszuholen.

Neues Verfahren wegen Subventionsbetrug?

Bei der Verhandlung am Mittwoch räumte Theel den Angaben zufolge ein, den Investor um einen Kredit für seinen Sohn gebeten zu haben. Nach Ansicht des Gerichts musste ihm klar sein, dass der Investor damit das "Wohlwollen" des Bürgermeisters erwartete. Deshalb verurteilte ihn die Kammer wegen Vorteilsannahme.

Der Vorwurf des Subventionsbetrugs könnte in einem abgetrennten Verfahren weiter untersucht werden. Sollte Theel allerdings keine Rechtsmittel gegen seine Verurteilung wegen Korruption einlegen, sei eine Einstellung des Verfahrens denkbar, sagte der Gerichtssprecher. Dem Urteil sei eine Absprache zwischen Angeklagtem, Staatsanwaltschaft und Gericht vorausgegangen.

Linksfraktion berät sich am Dienstag

Im Landtag wurde am Mittwoch bereits darüber spekuliert, ob Theel nun sein Mandat als Abgeordneter niederlegt. Verpflichtet wäre er dazu nicht. Landtagssprecherin Katrin Rautenberg sagte, nach Wahlgesetz und Strafgesetzbuch verliert ein Politiker erst dann seine Wählbarkeit, wenn er wegen eines Verbrechens zu einer mindestens einjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

SPD-Fraktionschef Günter Baaske zeigte sich enttäuscht, dass sich der Ex-Bürgermeister der Vorteilsannahme schuldig gemacht hat. Er müsse jetzt gemeinsam mit seiner Partei überlegen, welche politischen Konsequenzen daraus zu ziehen seien.

Die Linksfraktion will Theel am Dienstag noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Zudem solle Einsicht in das Urteil genommen werden, sagte Sprecherin Alexa Lamberz. Dann werde die Fraktion mögliche Konsequenzen diskutieren. (ho/ddp)

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