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Brandenburg: Warum die Bundeswehr scheitern könnte

Der Beschluss der Potsdamer Verwaltungsrichter verpflichtet die Bundeswehr zum Abwarten, bis andere offene Rechtsstreitigkeiten entschieden sind. Der Beschluss könnte aber durchaus wegweisend sein, wenn die Bundeswehr bei ihren eingereichten Gutachten für die folgenden Verfahren nicht nachlegt.

Der Beschluss der Potsdamer Verwaltungsrichter verpflichtet die Bundeswehr zum Abwarten, bis andere offene Rechtsstreitigkeiten entschieden sind. Der Beschluss könnte aber durchaus wegweisend sein, wenn die Bundeswehr bei ihren eingereichten Gutachten für die folgenden Verfahren nicht nachlegt. Zum Beispiel wenn sich die Richter demnächst mit den Auswirkungen des Fluglärms befassen.

Dazu hat die Bundeswehr eine CDRom mit Berechnungen sowie ein Gutachten eingereicht, das Remo Klinger, den Anwalt der Gegenseite, frohlocken lässt. Es ist mit sieben Seiten nicht nur ungewöhnlich dünn, sondern obendrein von der EADS (European Aeronautic Defence and Space Company), einem der weltgrößten Rüstungsunternehmen und Hauptlieferanten der Bundeswehr, erstellt worden. „Das erweckt nicht gerade den Anschein größter Objektivität“, sagt Klinger. Er hat ein Gegengutachten anfertigen lassen, laut dem die Anlieger des Truppenübungsplatzes mit wesentlich mehr Lärm zu rechnen hätten.

Das Verteidigungsministerium rechtfertigt sich: Man habe ausgerechnet den Rüstungskonzern beauftragt, „weil EADS eben ein Spezialist in diesem Bereich“ sei. Anwalt Klinger vermutet, dass der EADS-Gutachter die An- und Abflüge der Kampfjets überhaupt nicht berücksichtigt hat. Das Unternehmen habe soeben eine ergänzende Stellungnahme geschickt, zu der sich Klinger aber noch nicht äußern wollte. Allerdings sprach er mit Blick auf die anderen vom Verteidigungsministerium eingereichten Dokumente von „einzigartiger Schlampigkeit. Selbst für einen Gartenteich braucht man mehr Bauunterlagen.“ Theoretisch können die Prozessgegner jederzeit neue Unterlagen nachreichen. Bei einer Überarbeitung drohen aber die alten Dokumente – und damit die bisherige Entscheidungsbasis – unglaubwürdig zu werden.

Vorläufig geprüft haben die Richter, ob es eine gesetzliche Basis für das Vorhaben der Bundeswehr gibt. Ohne Gesetz darf keine Behörde die Bürger „belästigen“ – egal, ob es um den Krach einer Autobahn oder den eines Bombenabwurfplatzes geht. Nach Auskunft einer Sprecherin hat das Gericht bisher kein passendes Gesetz gefunden. obs

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