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Panorama: 51-Jähriger nach Kampfhund-Attacke völlig entstellt - Mehrjährige Haftstrafen für die Hundebesitzer

Im Prozess um die Attacke zweier Kampfhunde auf einen jetzt 51-jährigen Mann sind die beiden Tierhalter am Dienstag in Cottbus zu vier Jahren beziehungsweise vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Beide hätten sich unter anderem der gefährlichen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung schuldig gemacht, befand das Landgericht.

Im Prozess um die Attacke zweier Kampfhunde auf einen jetzt 51-jährigen Mann sind die beiden Tierhalter am Dienstag in Cottbus zu vier Jahren beziehungsweise vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Beide hätten sich unter anderem der gefährlichen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung schuldig gemacht, befand das Landgericht.

Die zwei Pitbulls hatten dem Opfer im Sommer 1997 in Fürstenwalde (Kreis Oder-Spree) das Gesicht zerfleischt. Die heute 22 und 29 Jahre alten Besitzer der Tiere ließen den schwer verletzten Mann hilflos am Ufer der Spree zurück. Er musste zehn Mal operiert werden, bleibt für sein Leben entstellt und wird nach Ansicht der Ärzte wahrscheinlich nie wieder normal essen und trinken können.

"Die Angeklagten haben aus Ignoranz und Gleichgültigkeit das Leben eines Menschen zerstört", begründete die Vorsitzende Richterin Sigrun von Hasseln am Dienstag die Höhe des Strafmaßes. Sie hätten ihre körperliche Überlegenheit ausgenutzt, als sie von dem Opfer Zigaretten forderten und den Mann nach seiner Weigerung äußerst brutal schlugen. Außerdem seien die beiden über die Gefährlichkeit von Kampfhunden informiert. Sie hätten durch mangelnde Erziehung ihrer Tiere einen anderen Menschen in große Gefahr gebracht. Schließlich sei es ihnen nicht gelungen, die Hunde von dem am Boden liegenden Mann zu entfernen.

Besonders schwer stufte das Gericht die unterlassene Hilfeleistung der beiden - die so genannte Aussetzung - ein. Ein erfahrener Hundehalter wie der heute 22-Jährige müsse wissen, dass sofort Hilfe geholt werden muss, wenn sich ein Hund im Gesicht fest beißt, sagte die Richterin. Stattdessen hätten sie den lebensgefährlich Verletzten im Stich gelassen.

Ferner seien die schweren Verletzungen des Geschädigten zu beachten. Die Angeklagte hätten in den drei Jahren seit dem entsetzlichen Vorfall nicht einmal einen angemessenen Versuch unternommen, sich bei ihm zu entschuldigen.

Die beiden Männer waren in einem ersten Verfahren vom Landgericht Frankfurt (Oder) wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung lediglich zu einer Geldstrafe und gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden, was Proteste in der Öffentlichkeit auslöste. Die damalige Richterin erhielt nach der Urteilsverkündung sogar Morddrohungen, die beiden Hundehalter wurden zusammengeschlagen. Der Bundesgerichtshof hob später das Urteil auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht Cottbus.

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