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7,5 Jahre Haft gefordert: Messerattacke auf schwangere Frau im Hartz-IV-Center

Das Arbeitslosengeld hatte er zu spät beantragt, die Frau in der Hartz-IV-Behörde wollte es ihm nicht aushändigen. Deswegen stach er mit einem Messer auf die Schwangere ein. Jetzt soll der Messerstecher für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter.

Wegen einer Messerattacke auf eine schwangere Mitarbeiterin der Hartz-IV-Behörde in Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz, soll ein 46-Jähriger nach dem Willen der Staatsanwaltschaft siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Anklagevertreter forderte am Montag vor dem Landgericht Kaiserslautern eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Er rückte damit von der ursprünglichen Anklage wegen versuchten Mordes ab. Die Verteidigerin des Arbeitslosen plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der Angeklagte, der von Arbeitslosengeld (ALG) II lebt, war im Dezember 2007 in das Büro der Sachbearbeiterin gekommen und hatte Geld verlangt. Das ALG II war ihm nicht ausgezahlt worden, weil er es zu spät beantragt hatte. Als die Frau ihn nach einem Wortwechsel aufforderte, das Zimmer zu verlassen, schlug er sie der Anklage zufolge erst mit der Faust, hielt sie dann fest und stach auf sie ein.

Der 46-Jährige habe nicht verstanden, dass er nicht sofort Vorschuss auf das Arbeitslosengeld bekommen könne und habe aus Ärger über die Absage impulsiv gehandelt, sagte der Staatsanwalt. Er sei aber nicht mit dem Vorsatz ins Büro gegangen, die Frau niederzustechen.

Die Verteidigerin erklärte, ihr Mandant habe die Schwangere nicht töten wollen. "Es tut mit leid", sagte der Angeklagte zum Abschluss. Das Urteil soll diesen Dienstag verkündet werden. (fg/dpa)

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