Ein deutscher Zahnarzt muss zahlen, weil er schlampig gearbeitet hat. Nach dem Urteil des Gerichts schuldet ein Zahnarzt dem Patienten auch einen "Erfolg".
Koblenz -
Schmerzen nach dem Zahnarztbesuch können unter Umständen zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen. Das geht aus
einem veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts
(OLG) Koblenz hervor. Danach muss ein Zahnarzt einer Patientin wegen
schlechter Arbeit 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen (Beschluss vom
19.6.2007 - 5 U 467/07).
Die Frau hatte bei dem beklagten Zahnarzt Ober- und Unterkiefer
mit herausnehmbaren Teilprothesen versorgen lassen. Doch die Arbeit
ließ laut Gericht zu wünschen übrig: Die Kronen hatten überstehende
Ränder und die Prothesen saßen zu locker. Die Klägerin hatte daher
Schmerzen sowie Sprach-, Beiß- und Kauprobleme.
All dies genügte dem OLG, um der Klägerin das Schmerzensgeld
zuzubilligen. Ein Zahnarzt schulde bei der Versorgung eines Patienten
mit Prothesen nicht nur die Behandlung als solche, sondern auch einen
"Erfolg", stellten die Richter fest.
(rope/dpa)
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