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Urteil

6000 Euro Schmerzensgeld für drückendes Gebiss

Ein deutscher Zahnarzt muss zahlen, weil er schlampig gearbeitet hat. Nach dem Urteil des Gerichts schuldet ein Zahnarzt dem Patienten auch einen "Erfolg".
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Zahnarzt-Leistungen mit Erfolgsgarantie? - Foto: ddp
Koblenz -  Schmerzen nach dem Zahnarztbesuch können unter Umständen zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen. Das geht aus einem veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Danach muss ein Zahnarzt einer Patientin wegen schlechter Arbeit 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen (Beschluss vom 19.6.2007 - 5 U 467/07).

Die Frau hatte bei dem beklagten Zahnarzt Ober- und Unterkiefer mit herausnehmbaren Teilprothesen versorgen lassen. Doch die Arbeit ließ laut Gericht zu wünschen übrig: Die Kronen hatten überstehende Ränder und die Prothesen saßen zu locker. Die Klägerin hatte daher Schmerzen sowie Sprach-, Beiß- und Kauprobleme.

All dies genügte dem OLG, um der Klägerin das Schmerzensgeld zuzubilligen. Ein Zahnarzt schulde bei der Versorgung eines Patienten mit Prothesen nicht nur die Behandlung als solche, sondern auch einen "Erfolg", stellten die Richter fest. (rope/dpa)
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