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Tod in der S-Bahn

Fall Brunner in neuem Licht?

Neue Details um Tod in Münchner S-Bahn: Das 50-jährige Opfer soll als Erstes auf die beiden Täter losgegangen sein. Die Jugendlichen sollen stark alkoholisiert gewesen sein. Sie hatten auf den älteren Geschäftsmann eingeprügelt, der später seinen schweren Verletzungen erlag.
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München - Die Vorgänge um den gewaltsamen Tod des Geschäftsmanns Dominik Brunner am Münchner S-Bahnhof Solln müssen möglicherweise in einem etwas anderen Licht gesehen werden. Der „Spiegel“ hatte am Wochenende vorab berichtet, dass Brunner als Erstes auf die beiden Jugendlichen losgegangen sei. Außerdem soll er seit mindestens einem Jahr Boxunterricht gehabt haben. Die Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft München 1, Barbara Stockinger, wollte am Wochenende die Berichte nicht kommentieren. „Zu Zeugenaussagen sagen wir nichts“, betonte Stockinger. Aussagen von Zeugen seien der Hauptverhandlung vorbehalten. Stockinger bestätigte hingegen, dass die beiden mutmaßlichen Täter alkoholisiert gewesen seien.

Laut „Spiegel“ hatte der 18-jährige Markus Sch. vor der Tat eine halbe Flasche Wodka und fünf Flaschen Bier getrunken, der 17-jährige Sebastian L. zwei Flaschen Bier. Zusammen mit Christoph T. hätten die beiden an der Münchner S-Bahn-Haltestelle Donnersbergerbrücke vier Jugendliche belästigt und Geld verlangt. Die Jugendlichen stiegen in die S-Bahn, in der auch Dominik Brunner saß. Markus Sch. und Sebastian L. folgten ihnen. Der 50-Jährige habe die Jugendlichen beschützen wollen und ihnen vorgeschlagen, mit ihm in München-Solln auszusteigen. An der Haltestelle soll Brunner laut Zeugen dem Fahrer der S-Bahn zugerufen haben: „Jetzt gibt’s hier hinten Ärger.“ Brunner habe die Fäuste gehoben und sei auf die beiden Angreifer zugegangen. Zeugen hätten beobachtet, wie er den ersten Fausthieb setzte und einen der beiden Täter ins Gesicht traf.

Markus Sch. habe einen Schlüsselbund als Kampfwaffe benutzt, Sebastian L. ein Feuerzeug in die Faust genommen. Sie seien auf Brunner losgegangen und hätten ihn geboxt und getreten, auch nachdem er mit dem Kopf gegen ein Metallgeländer geschlagen und zu Boden gefallen war. Erst als die Polizei eintraf, hätten die beiden von ihm abgelassen und seien geflüchtet. Brunner habe sich noch einmal kurz aufgerichtet und gestöhnt, das sei jetzt aber hart gewesen, dann sei er zusammengesackt. Die Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht München I gegen Markus Sch. und Sebastian L. Anklage wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen erhoben. Der Prozess wird dem Bericht zufolge nicht vor April beginnen. ddp

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 08.02.2010)
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Kommentare [ 6 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von PetraPassbohrung PetraPassbohrung ist gerade offline | 8.2.2010 11:54 Uhr
Vielleicht
war das Bundesverdienstkreuz etwas voreilig?

Ich will hier keinen Mord rechtfertigen, aber wer mutwillig eine Prügelei beginnt genügt nicht den Anforderungen 'für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet'.

Was war es noch mal, was wir unseren Machos mit und ohne MH vermitteln wollen?
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von macthepirat macthepirat ist gerade offline | 8.2.2010 13:01 Uhr
Fieser Beigeschmack
bei dem was ich da lese.... ansonsten gilt in einigen Situationen: Angriff ist die beste Verteidigung. Wenn man in der Unterzahl ist sollte man grundsätzlich Zeit und Ort der Auseinandersetzung bestimmen wenn man sie nicht vermeiden kann. Und bei zwei aggressiven Betrunkenen kann man eine Auseinandersetzung, wenn man alleine ist, selten vermeiden.

Bundesverdienstkreuz? - Hab ich irgendwie nicht mitbekommen... finde ich leicht übertrieben.
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von agatha agatha ist gerade offline | 8.2.2010 14:46 Uhr
Vielleicht Beigeschmack?
Es hat tatsächlich einen Beigeschmack, wenn pünktlich zur Erhebung der Anklage wegen Mordes Meldungen lanciert werden, die eine vermeintliche Notwehrsituation der beiden Angeklagten suggerieren und die geeignet sind,dem sich posthum nicht mehr erklären könnenden Opfer schon vor Prozessbeginn, also noch vor Beweiserhebung eine Mitschuld zu unterstellen. Wer mag da wohl gegenüber dem Spiegel geplaudert haben? Staatsanwalt, Nebenkläger oder gar etwa die Verteidigung??
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von Cosima Cosima ist gerade offline | 8.2.2010 19:45 Uhr
Prügelei angefangen?
Typisch, im Zweifelsfall ist das Opfer schuld. Vielleicht stellt sich ja noch heraus, daß es Hr. Brunner war der die vier Kinder ausrauben wollte, und die beiden Jugendlichen sind nur zu Hilfe gekommen und wußten sich nicht anders zu wehren? Ob es auch stimmt, daß Brunner den ersten Schlag ausführte, oder ob dies nur eine Schutzbehauptung der Jugendlichen und deren Anwälte ist, muß sich erst noch herausstellen. Selbst wenn es stimmen sollte, Tatsache ist doch, daß die Jugendlichen angefangen haben indem sie die Kinder bedrohten und auszurauben versuchten. Dominik Brunner war offenbar der einzige der den Kindern beistand, was er mit dem Leben bezahlte. Und wer einen schon bewußtlos am Boden liegenden mit Schlägen gegen den Kopf traktiert, kann sich nicht mehr auf Notwehr oder Provokation berufen.
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von cz284 cz284 ist gerade offline | 8.2.2010 22:43 Uhr
Die Kamera hat es doch aufgezeichnet!
Sollen die jugendlichen Mörder mit zweifelhaften Argumenten entlastet werden?
Comment
von pascal66 pascal66 ist gerade offline | 9.2.2010 10:23 Uhr
Weder noch!
Es tut mir sehr leid - aber für mich ist D. Brunner weder
"Ein Held im Zweifel" noch "Ein Held in neuem Licht?"!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn hier verschiedene Medien zwecks der Auflage spektakuläre neue Überschriften kreieren und (einige wenige, aber immerhin) User auch flugs mit ihrer Meinung (vorschnell!) darauf herreinzufallen scheinen
- spricht das nicht sehr für deren Urteilsvermögen und auch nicht für deren allgemeine Lebenserfahrung, sorry, sorry...
(mM)

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